Eine Abmahnung ist neben der Kündigung die bekannteste arbeitsrechtliche Unmutsäußerung. Das heißt, sie dient als Aufforderung zu einer bestimmten Verhaltensänderung – und als Warnschuss. Bevor es zu einer Kündigung kommt, muss nämlich zunächst eine oder mehrere Abmahnungen erteilt werden. Es sei denn, der Verstoß ist besonders gravierend: Dann darf der Arbeitgeber auch sofort eine Kündigung ohne Abmahnung aussprechen. Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens tragen in ihren Berufen oftmals eine besondere Verantwortung für schutzbedürftige Menschen. Ein Fehler kann also fatale Folgen haben, nicht nur für den, der ihn begangen hat.
Eine Abmahnung hat verschiedene Funktionen: die Dokumentationsfunktion, die Hinweisfunktion sowie die Warn- und Androhungsfunktion. Diese lassen sich wie folgt erklären:
Die Bedeutung einer Abmahnung muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Mal soll sie tatsächlich eine Veränderung zur Verbesserung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen. Manchmal ist sie aber auch eine Vorbereitung für die Kündigung eines unliebsamen Mitarbeiters, der bei einem ähnlichen Pflichtverstoß entlassen werden kann.
Eine geringfügige Schusseligkeit darf nicht zu einer Abmahnung führen. Es ist nicht zulässig, eine Abmahnung willkürlich zu erteilen, weil dem Chef etwas übel aufstößt. Doch echte Pflichtverstöße können eine Abmahnung rechtfertigen. Hi(gh) Potentials in helfenden Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens unterliegen einer besonderen Fürsorgepflicht und Verantwortung gegenüber ihren Schutzbefohlenen. Geschieht ein Fehler, ist dies oftmals zum Leidwesen der betreuten Personen. Da kann es schnell zu einer Abmahnung kommen. In der Pflege etwa sind gängige Gründe:
Eine Abmahnung darf nicht zu allgemein formuliert werden, sondern sollte das Fehlverhalten des Beschäftigten präzise beschreiben. Auch muss die Vertragsklausel oder die Vorschrift, gegen die verstoßen wurde, Erwähnung finden.
Es wird vielfach angenommen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer drei Mal abmahnen muss, eher er ihm kündigt. Tatsächlich wird das häufig so gehandhabt, der Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Es gibt gesetzliche Regelungen, wie oft abgemahnt werden muss. Bei schweren Pflichtverletzungen kann bereits eine einzige Abmahnung ausreichen, bei leichten muss grundsätzlich mehrmals abgemahnt werden. Die Dauer der Wirksamkeit einer Abmahnung hängt ebenfalls von der Schwere des Fehlverhaltens der betreffenden Person ab. Erfolgt sie, weil der Angestellte wiederholt einige Minuten zu spät gekommen ist, bleibt sie gewöhnlich nur zwei Jahre lang wirksam. Bei schwereren Vergehen bleibt die Abmahnung länger in der Personalakte. Wichtig ist, dass der Mitarbeiter den gleichen Fehler nicht noch einmal macht. Sonst riskiert er tatsächlich seine Entlassung.
Fehler sind menschlich – und auch eine Abmahnung ist nicht das Ende der Welt. Und vielleicht brauchen Sie einfach nur den Wechsel in einen Traumjob mit großartigen Perspektiven, einem angenehmen Betriebsklima und erfüllenden Aufgaben. Pflichtbewusste und zielstrebige Hi(gh) Potentials der Sozial- und Gesundheitsbranche wenden sich mit ihren Karrierewünschen an Care Potentials. Sie gehören zu den qualifizierten Talenten der Krankenpflege, Altenpflege, des sozialen, therapeutischen, medizinisch-kaufmännischen oder Medical & Science-Bereichs? Dann sind Sie bei Care Potentials goldrichtig – denn der spezialisierte Personaldienstleister bietet den direkten Kontakt zu wichtigen Entscheidern im Gesundheits- und Sozialwesen.
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