Als ambulante Pflege wird die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung genannt.
Häusliche Krankenpflege ist ein grundlegender Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung, die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst.
Die Entwicklung der ambulanten Pflege hängt eng mit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert zusammen. Wer krank war, konnte nicht arbeiten und produktiv sein. Dies führte schließlich zur Notwendigkeit von sozialen Maßnahmen, die der Staat nach und nach von der Kirche übernahm. Zusätzlich führte ein Wandel der Krankenhäuser von einer Versorgungsanstalt zur Heilanstalt zu einer Trennung von erkrankten Patienten von solchen, die alt oder verwirrt waren. Dies kann als Beginn der institutionellen Pflege verstanden werden.
Der Ursprung der ambulanten Pflegedienste liegt in den Sozialstationen der 1960er-Jahre. Da diese aufgrund ihres breiten Aufgabenspektrums schnell an ihre Grenzen stießen, entstanden parallel in den 80er-Jahren die ersten privaten ambulanten Pflegedienste. Lange galt die Pflege durch eine weibliche Angehörige als Selbstverständlichkeit. Einen bedeutenden Schritt stellte daher die Einführung der Pflegeversicherung dar, die das staatliche Selbstverständnis zur außerfamiliären Pflege bekundete.
Die ambulante Pflege nimmt sich zum Ziel, Patienten bedarfsgerecht in häuslicher Umgebung pflegerisch zu versorgen, solange es möglich ist. Durch häusliche Intensiv- und Palliativpflege besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sogar beatmete, schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen.
Die Leistungen werden meist von einem Pflegedienst erbracht, der die Kompetenzen von Pflegefachkräften (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege), Pflegeassistenten, Alltagsbegleitern und Hauswirtschaftern je nach Pflegebedarf kombiniert. Zu ihren Leistungen zählen:
Altenpfleger übernehmen zudem die regelmäßig vorgeschriebene Dokumentation ihrer pflegerischen Leistungen.
Die Dienste der häuslichen Krankenpflege oder Haushaltshilfe können dabei auch jeweils teilweise oder kombiniert in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der ambulanten Krankenpflege gelten als ärztlich delegierte Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen, von Patienten beantragt und von der Krankenkasse vorab genehmigt werden müssen. Bei Inanspruchnahme professioneller Dienste wird die teilweise oder vollständige Kostenübernahme direkt zwischen dem Pflegedienstleister und der Pflegekasse geregelt. Die ambulante Pflege stellt in diesem Fall eine Pflegesachleistung dar.
Aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der zu pflegenden Person können die häusliche Pflege durchführen. In diesem Fall erhält sie ein von der sozialen Pflegeversicherung in Abhängigkeit von der zuerkannten Pflegestufe variierendes pauschales Pflegegeld zur freien Verfügung.
Ist eine Pflege im häuslichen Umfeld durch beispielsweise eine fortgeschrittene Demenzerkrankung oder schwerwiegende andere Diagnosen nicht mehr möglich, erfolgt zwangsläufig der Umzug in ein Pflegeheim.
Die ambulante Pflege beinhaltet verschiedene Leistungen. Neben der sozialen Tätigkeit im Pflegedienst gibt es hier auch kaufmännische Berufe. Nicht nur Senioren werden übrigens ambulant versorgt, auch junge Menschen können durch eine Krankheit oder einen Unfall bettlägerig werden. Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung – damit kann gemeint sein:
Wer für einen ambulanten Pflegedienst arbeitet, bekommt oft eine feste Route zugeteilt und ein Zeitfenster, in dem die Patienten versorgt werden können. Es wird viel Wert auf dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse gelegt, damit die zu Pflegenden immer von denselben Personen betreut werden können und so eine Bindung aufbauen können.
Betreutes Wohnen für ältere Menschen stellt neben den Pflegediensten ein weiteres Einsatzfeld für Fachkräfte der ambulanten Pflege dar. Dabei mieten oder kaufen Senioren eine Wohnung in einer Wohnanlage, in der neben Wohnraum auch Betreuungsleistungen angeboten werden. Einige Einrichtungen bieten auch bei komplexerer Pflegebedürftigkeit ihre ambulanten Dienste an. Daneben zählt auch der ambulante Hospizdienst zu den häuslichen Betreuungs- und Pflegeangeboten.
Der demografische Wandel und medizinische Fortschritt unserer Gesellschaft sorgt für einen gravierenden Anstieg der pflegebedürftigen Menschen. Bis zum Jahr 2035 könnten vier Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sein. Es müssen schon heute funktionierende Strategien entwickelt werden, um diese Entwicklung tragen zu können. Für die vielen pflegebedürftigen Menschen von heute, morgen und übermorgen sind ambitionierte Pflegefachkräfte gefragter denn je.
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