Der Fachkräftemangel im Gesundheits- und Sozialwesen ist real und überall spürbar. Die Arbeitslosenquote ist daher vergleichsweise niedrig. Qualifizierte Talente aus diesen Feldern brauchen sich also keine Sorgen um ihre berufliche Zukunft zu machen. Die Nachfrage nach Sozialarbeitern und -pädagogen hat beispielsweise drastisch zugenommen mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie im Bereich der Hilfe für Geflüchtete. Der demografische Wandel lässt wiederum den Bedarf an examiniertem Fachpersonal sowie Menschen mit Führungskompetenz im Pflegemanagement in die Höhe schnellen.
Trotzdem ist das Thema Arbeitslosengeld auch für Hi(gh) Potentials ein wichtiges Thema, mit dem sich jeder im Laufe seines Berufslebens beschäftigen sollte. Denn schließlich kann es doch passieren, dass man sich zwischen zwei Jobs befindet oder eine Kündigung erhalten hat. Auch sind befristete Arbeitsverhältnisse insbesondere im sozialen Bereich keine Seltenheit. Viele Beschäftigte arbeiten dort im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten, deren Finanzierung zeitlich begrenzt ist.
Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist Arbeitslosengeld I dazu da, Arbeitnehmer abzusichern, wenn sie ihre Beschäftigung verlieren. Das Arbeitslosengeld soll zumindest teilweise das Arbeitsentgelt ersetzen, das der Arbeitnehmer nun aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht mehr erhält.
Aus rechtlicher Sicht ist das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung, finanziert aus den Beiträgen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer und deren Arbeitgebern (angleichen). Um einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen Arbeitnehmer für eine gewisse geforderte Mindestzeit versichert sein. Heißt: Von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung müssen sie mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei können auch mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Anspruch auf die Leistung des Arbeitslosengeldes I haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, aber nicht selbst gekündigt haben, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden und die oben genannte Anwartschaftszeit zu erfüllen. Sich schriftlich oder telefonisch als arbeitslos zu melden, ist nicht ausreichend, um Arbeitslosengeld beziehen zu können. Wer schon früh davon erfährt, dass er in absehbarer Zeit zum Beispiel aus betrieblichen Gründen eine Kündigung erhalten wird, muss sich spätestens drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende bei der Arbeitsagentur melden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten. Dieses Vorgehen nennt sich frühzeitige Arbeitssuche.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes und der Zeitraum, über den es ausgezahlt wird, sind für die meisten Arbeitslosen die wichtigsten Fragen. Welcher Betrag zu erwarten ist, bemisst sich an dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, welches im letzten Jahr vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurde. Aus diesem ermittelt die Arbeitsagentur ein pauschaliertes Nettoentgelt. Wer Kinder hat, erhält von diesem 67 Prozent, während Kinderlose 60 Prozent als Arbeitslosengeld bekommen.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds hängt von der Dauer der vorigen Beschäftigung ab. War ein Arbeitnehmer zum Beispiel innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Arbeitslosmeldung zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt, hat er einen Anspruch auf sechsmonatigen Bezug von Arbeitslosengeld I. Umfasste die Anstellung 24 Monate, wächst der Anspruch auf zwölf Monate. Wer älter als 50 Jahre ist, erhält einen leicht erhöhten Zeitraum, innerhalb dessen er Arbeitslosengeld beziehen kann.
Andere Fristen und Bezugszeiträume des Arbeitslosengeldes gelten für Angestellte, die überwiegend kurz befristet beschäftigt gewesen sind. Zum Beispiel erwerben sie schon dann einen Anspruch auf einen dreimonatigen Bezug von Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens für sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Während man Arbeitslosengeld I bezieht, darf man zusätzlich bis zu 15 Wochenstunden einer Beschäftigung nachgehen. Der Erlös hieraus wird auf die Zahlung vom Amt angerechnet – unter Abzug eines Freibetrages von 165 Euro sowie Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten.
Wer sich in der Zeit seiner Arbeitslosigkeit beruflich weiterbildet, kann ebenfalls Arbeitslosengeld I beziehen. Diese Weiterbildung muss allerdings von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Die Grundbedingungen, zum Beispiel die Dauer der Anwartschaftszeit, müssen jedoch in diesem Fall ebenfalls erfüllt werden.
Arbeitslosengeld I kann sich als sehr wertvoll bei der Überbrückung zwischen zwei Beschäftigungen erweisen. Schließlich verläuft kein Berufsleben wie eine Einbahnstraße ohne Brüche. Wer bei der Jobsuche kein Risiko eingehen möchte, wendet sich direkt an Care Potentials. Denn hier gibt es keine Arbeitslosigkeit, sondern das garantierte Traumjobversprechen für die Hi(gh) Potentials der Krankenpflege, Altenpflege, des sozialen, therapeutischen, medizinisch-kaufmännischen oder Medical & Science-Bereichs. Melden Sie sich einfach kostenfrei auf dem Portal von Care Potentials an und profitieren Sie von unserem Netzwerk – natürlich 100 % vertraulich. Unsere Berater sind Branchenkenner und verfügen sowohl über jahrelange Erfahrung als auch exzellente Kontakte zu Entscheidern im Gesundheits- und Sozialwesen. Lassen Sie Care Potentials für Sie arbeiten – wir finden mit Sicherheit Ihr Perfect Match!