Arbeitsunfähigkeit

Häufig arbeitsunfähig? Jobs, die gesund halten, gibt es mit Care Potentials!

Glückwunsch, Sie gehören zu den Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialbranche! Damit  leisten Sie jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag zum Wohlergehen unserer Gesellschaft. So viel Sie auch für andere sorgen ­– setzen Sie bei allem Einsatz nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie mögen Stress gewohnt sein und stellen sich gern jeder Herausforderung. Doch  Arbeitsunfähigkeit ist ein ernstes Thema. Bei Care Potentials haben Sie die Chance, aus dem Hamsterrad auszubrechen und den Traumjob zu finden, der Ihnen wirklich guttut. 

Die Definition von Arbeitsunfähigkeit ist zunächst simpel: Wer krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, ist arbeitsunfähig. Das muss er sich von einem Arzt schriftlich bescheinigen lassen und dem Arbeitgeber vorlegen. Das wird allgemein „Krankschreibung“ genannt, doch lautet die offizielle Bezeichnung „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.“ Zumeist handelt es sich nur um wenige Tage, doch in Einzelfällen bedeutet Arbeitsunfähigkeit einen Ausfall von Wochen oder gar Monaten. Die jährlichen Gesundheitsreports der Krankenkassen geben Aufschluss darüber, woran die Deutschen erkrankt waren und wie viele Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlagen. Doch welche arbeitsrechtliche Bedeutung hat Arbeitsunfähigkeit eigentlich? 

Wichtig vorweg: Arbeitsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie ein Krankschreibung. Diese Faktoren machen eine Arbeitsunfähigkeit aus:

  • Schwere der Erkrankung
  • Physischer und psychische Gesamtzustand
  • Art der Tätigkeit und berufliche Anforderungen

Das heißt, dass es nicht nur darauf ankommt, woran man leidet, sondern auch, was der Beruf mit sich bringt. In der Gesundheits- und Sozialbranche ist zum Beispiel oftmals nicht nur geistiger, sondern auch körperlicher Einsatz gefragt. Auch eine gewisse seelische Robustheit ist notwendig. Der Gesundheitsreport 2020 der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, dass es einen  drastischen Anstieg von Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zu verzeichnen gibt. Gegenüber den Vorjahren liegen sie mit 2,89 Arbeitsunfähigkeitstagen pro Kopf auf einem Höchststand. Umso wichtiger, sich in seelisch stark fordernden Branchen gute Ausgleiche – und Auszeiten – zu suchen. 

Arbeitsunfähigkeit: Der Knigge für Fehltage

Wer auf der sicheren Seite sein und nicht womöglich noch eine Abmahnung kassieren möchte, sollte sich unbedingt an bestimmte Regeln halten.

  • Ein persönlicher Anruf sorgt für Sicherheit, dass der Chef auch wirklich über den Ausfall informiert ist. Eine Email kann dagegen ungelesen bleiben.
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sieht vor, dass der Arbeitgeber „unverzüglich“ über die Arbeitsunfähigkeit erfahren muss. Heißt: Bestenfalls den Chef noch morgens vor Arbeitsbeginn informieren.
  • Ein Arztbesuch sollte möglichst frühzeitig erfolgen, denn nur der Mediziner kann die Krankschreibung, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ausstellen. Diese muss laut Gesetz am dritten Fehltag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Doch viele Arbeitgeber fordern die Bescheinigung schon am ersten Tag ein – und dem ist Folge zu leisten. Es gilt nämlich immer das, was im Arbeitsvertrag steht.
  • Beim Arzt wird auch eine Bescheinigung zur Meldung bei der Krankenkasse ausgehändigt. Nur wenn diese innerhalb von drei Tagen vorliegt, sind die Entgeltfortzahlungen gewährleistet.
  • Wenn noch ein längerer Ausfall zu erwarten ist, muss der Mitarbeiter eine Folgebescheinigung einreichen. Und zwar am letzten Tag der vorherigen Bescheinigung, damit keine Lücke entsteht.
  • Wer zu krank ist, um zum Arzt zu gehen, informiert trotzdem seinen Arbeitgeber und reicht dann eine rückwirkend ausgestellte Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nach.

Gesundheit geht vor – mit den Traumjobs mit Wohlfühlfaktor von Care Potentials

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