Aushilfsjob

Aushilfsjob: flexibel und sozial abgesichert

Es gibt Zeiten im Leben, in denen ein Aushilfsjob die bestmögliche berufliche Lösung ist. Zwar ist die Festanstellung – gerne in Vollzeit – das Arbeitsmodell, welches die höchste Vergütung und damit die beste soziale Absicherung bietet. Doch in bestimmten Situationen, zum Beispiel, während die Kinder noch klein sind, sind schlichtweg nur wenige und flexibel planbare Arbeitsstunden möglich.

Es sind Alternativen gefragt und eine von ihnen ist ein Aushilfsjob. Denn eine Festanstellung, ob in Teil- oder Vollzeit, bietet nur selten die Flexibilität, die ein Aushilfsjob mit sich bringt. Ein Aushilfsjob bzw. eine geringfügige Beschäftigung ist daher auch während des Studiums oder parallel zur Festanstellung vorstellbar – so lässt sich bequem etwas dazuverdienen.  

Gesetzliche Regelungen des 450-Euro-Jobs

Ein Aushilfsjob ist in Deutschland bestens geregelt: als 450-Euro-Job. Trotz ihres geringen Verdienstes sind Aushilfsjobber daher ebenfalls sozial abgesichert. Denn Arbeitgeber, die Menschen in einem Aushilfsjob beschäftigen, sind verpflichtet, Pauschalbeiträge für die Krankenversicherung (in Höhe von 13 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes) sowie Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Bruttoarbeitslohns zu zahlen. Eine Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Person, die den jeweiligen Aushilfsjob ausübt, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Weiterhin profitieren Personen, die einen Aushilfsjob ausüben, davon, dass sie bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten abgesichert sind. Diese Beitragslast trägt der Arbeitgeber allein. Der einzige Punkt, von dem geringverdienende Aushilfsjobber trotz aller Gleichstellungsbemühungen nicht profitieren, sind die Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Denn für diese Absicherungen zahlt der Arbeitgeber im Fall des Aushilfsjobs nicht ein.

Aushilfsjob: Besonderheiten von Privathaushalten

Die oben genannten Punkte gelten im Grunde genommen auch für einen Aushilfsjob im privaten Haushalt. Denn wer eine Haushaltshilfe oder ähnliches zu Hause beschäftigen möchte, ist angehalten, diese über die Minijob-Zentrale zur Sozialversicherung anzumelden. Ist dies geschehen, ist derjenige, der den Aushilfsjob im Privathaushalt angenommen hat, arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer angestellt – mit allen Rechten und Pflichten.

Im Sonderfall des Aushilfsjobs im Privathaushalt muss der Arbeitgeber jedoch etwas geringere Abgaben zahlen als im gewerblichen Bereich: So liegt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bei nur fünf Prozent. Dasselbe gilt für die Pflichtabgabe zur Rentenversicherung des geringfügig Beschäftigten, sie liegt ebenfalls bei nur fünf Prozent. Der Arbeitnehmer zahlt zudem die Höhe der Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag. Auf Antrag kann er sich von dieser Zahlung jedoch befreien lassen.

Privatpersonen, die offiziell angeben, einen Aushilfsjob im Haushalt anzubieten, profitieren von einigen Vorteilen. Zum einen ist die Haushaltshilfe dann gesetzlich unfallversichert – der sprichwörtliche Treppensturz erfordert dann keine haarsträubenden, erfundenen Geschichten mehr. Wer den Aushilfsjob seiner Reinigungskraft offiziell anmeldet, kann zudem von Steuerersparnissen profitieren. Denn jährlich sind 20 Prozent der entstandenen Kosten von der Steuerschuld abziehbar – der Maximalbetrag liegt bei 510 Euro.  

Aushilfsjob in drei Formen

Gesetzlich betrachtet, stellt sich der Aushilfsjob in drei Formen dar. Die erste nennt sich „kurzfristige Beschäftigung“. Sie ist von vornherein auf drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr angelegt. Ein typischer Fall für solch einen Aushilfsjob ist die Saisonarbeit. Auch Studenten schätzen den Aushilfsjob in Form der kurzfristigen Beschäftigung, um sich während der Semesterferien ein finanzielles Polster zu erarbeiten. Zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind durch den Arbeitgeber im Fall der kurzfristigen Beschäftigung keine Beiträge zu zahlen. Das Entgelt darf die Summe von 450 Euro im Monat nicht übersteigen.

Die nächste Variante, in er sich ein Aushilfsjob darstellen kann, ist die bekannteste. Es handelt sich um den sogenannten Minijob. Diese geringfügige Beschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass das Monatsentgelt regelmäßig nicht mehr als 450 Euro betragen darf. Wenn ein Aushilfsjob als Minijob ausgeübt wird, greifen die oben beschriebenen Bedingungen zur sozialen Absicherung – je nachdem, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit oder eine im privaten Haushalt handelt.

Daher ist der Aushilfsjob in privaten Haushalten auch als dritte und gesonderte Form zu nennen. Denn Arbeitgeber zahlen im Vergleich zum gewerblichen Aushilfsjob reduzierte Beiträge.  

Rechtliche Bedingungen des Aushilfsjobs im Wandel

Gesetzliche Aspekte im Hinblick auf den Aushilfsjob werden regelmäßig angepasst. Eine Änderung stammt aus dem Juli 2019: Sie besagt, dass etwas höhere Entgelte für den Aushilfsjob, also zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro im Monat, allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen. Die Besonderheit von Aushilfsjobs in dieser Gleitzone ist nun, dass Arbeitnehmer entweder reduzierte Beiträge zu ihrer Rentenversicherung zahlen, oder freiwillig den Beitrag entsprechend ihres tatsächlichen Arbeitsentgeltes leisten. Letzteres hätte für sie den Vorteil, höhere Rentenanwartschaften zu erwerben.

Arbeitgeber jedoch, die einen Aushilfsjob in der Gleitzone anbieten, zahlen immer den vollen Anteil in Höhe der Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (20 Prozent). Seit Juli 2019 wurde die Obergrenze der Gleitzone auf 1.300 Euro Entgelt angehoben. Es ist nun zudem sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer sind: Ihre Rentenleistungen sollen durch geringere Eigenzahlungen nicht niedriger sein.

Aushilfsjob finden

Sie fühlen sich nun in Ihrer Entscheidung für einen Aushilfsjob bestärkt? Das wundert nicht, denn die diversen rechtlichen und sozialen Absicherungen, selbst bei dem kleinen Einkommen in einem Aushilfsjob, geben viel Sicherheit.  

Nun geht es an die Suche nach einem Aushilfsjob. Diese stellt sich vor allem im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe vergleichsweise einfach dar. Denn hier zeigt sich der Fachkräftemangel besonders und die Kompetenzen dieser Berufsgruppen sind gefragt wie nie – in verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Wer sich nicht allein für einen Aushilfsjob interessiert, sondern auch eine Festanstellung in Betracht zieht, sollte die komfortablen Möglichkeiten für Bewerber nutzen, die Care Potentials anbietet.

Soll es definitiv ein Aushilfsjob im Sozial- und Gesundheitssektor sein, lohnt sich ein Blick auf die Schwesterseite von Care Potentials: Denn Promedis24.de bietet im genannten Berufszweig alle denkbaren Jobmodelle – individuell und passend.