Ein befristeter Arbeitsvertrag klingt bereits beim Hören eher unattraktiv. Und das ist er in der Realität auch. Denn ein befristeter Arbeitsvertrag bedeutet, dass das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist.
Deshalb sollte jeder Angestellte vermeiden, einen befristeten Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und stattdessen, falls möglich, einem unbefristeten Arbeitsvertrag den Vorzug geben. Denn nur der unbefristete Arbeitsvertrag sichert finanzielle Planbarkeit und soziale Absicherung für einen langen Zeitraum.
Ein befristeter Arbeitsvertrag hingegen schafft Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit. Deshalb hat der Gesetzgeber befristete Arbeitsverträge mit einigen Auflagen versehen. Demnach ist ein befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Hierfür sind zum Beispiel vorbestimmte Projektzeiträume, Elternzeitvertretungen oder eine Befristung zur Erprobung gängig. Sind diese Voraussetzungen für eine Befristung des Arbeitsvertrages gegeben, kann der Arbeitgeber die Befristung sogar beliebig oft verlängern.
Hi(gh) Potentials im Gesundheits- und Sozialwesen wollen künftig ebenfalls befristete Arbeitsverträge umgehen. Deshalb wenden sie sich direkt an Care Potentials, den spezialisierten Personalvermittler im Gesundheits- und Sozialwesen und lassen sich diskret, direkt und schnell in das perfekt matchende, unbefristete Arbeitsverhältnis vermitteln.
Ein Arbeitsvertrag in der Pflege kann ohne einen sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren befristet werden. Ohne Sachgrund ist aber ein solcher befristeter Arbeitsvertrag nicht erlaubt, wenn der Mitarbeiter in demselben Unternehmen vorher bereits angestellt war. So soll dem Missbrauch der Befristung vorgebeugt werden.
Das Bundesarbeitsgericht beurteilt den befristeten Arbeitsvertrag jedoch anders, wenn zwischen dem Ende des früheren Arbeitsverhältnisses und dem weiteren sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mehr als drei Jahre liegen. Ist diese Zeit verstrichen, darf erneut ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren maximal dreimal verlängert werden. Das heißt, noch nicht einmal die Befristung auf zwei Jahre ist sichergestellt, wenn der Arbeitgeber eine stufenweise Verlängerung, also einen sogenannten Kettenarbeitsvertrag, plant.
Das Thema befristeter Arbeitsvertrag trifft Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, besonders hart. Denn sie dürfen bis zu fünf Jahre sachgrundlos befristet eingestellt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass sie zuvor mindestens für vier Monate als arbeitslos gemeldet waren oder an einer Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilgenommen haben. Auch dieser befristete Arbeitsvertrag kann als Kettenarbeitsvertrag angelegt sein, sodass noch nicht einmal die fünf Jahre von Beginn an gesichert sind.
Obwohl ein befristeter Arbeitsvertrag für die meisten Arbeitnehmer eher abschreckend ist, streben einige ihn gezielt an. Das kann zum Beispiel auf Hi(gh) Potentials der Krankenpflege, Altenpflege, des sozialen, therapeutischen, medizinisch-kaufmännischen oder Medical & Science Bereichs zutreffen, die sich einfach noch nicht dauerhaft niederlassen oder noch viele verschiedene Einrichtungen kennenlernen wollen. Vielleicht wollen sie die Option des befristeten Arbeitsvertrages nutzen, um ihren Lebenslauf mit vielen verschiedenen Erfahrungen zu bereichern. Hierfür eignen sich befristete Arbeitsverträge – aber auch die Zeitarbeit kann eine Option sein. In diesem Fall bietet sich für Hi(gh) Potentials aus dem Sozial- und Gesundheitswesen die Schwesterfirma von Care Potentials, Promedis24, an. Die Zeitarbeitsfirma ermöglicht im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung individuelle Jobmodelle und zahlreiche Erfahrungen in kürzester Zeit.
Bei Care Potentials gilt: Einfach, schnell und diskret zum neuen Job, der zu 100 Prozent passt. Während des gesamten Vermittlungsprozesses werden Bewerber individuell und persönlich betreut – bis sie ihren Traumjob sicher haben, ob mit befristetem Arbeitsvertrag, in der Zeitarbeit oder mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.