Behindertenhilfe

Behindertenhilfe: Breites Angebot für Menschen mit Einschränkungen – und Karrierechancen für Hi(gh) Potentials

Sie fasst alle Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen: die Behindertenhilfe. Die Behindertenhilfe betitelt also keine Organisation, sondern umfasst als Oberbegriff die Einrichtungen und Leistungsangebote, die sich an körperlichen oder geistigen richten. Häufig werden diese von öffentlichen oder freien Trägern geführt, beispielsweise der Caritas, dem Diakonischen Werk, der Lebenshilfe, Selbsthilfeinitiativen und Elternvereinen.

Folgende Einrichtungen gehören zur Behindertenhilfe: 

  • Beratungsstellen
  • Frühförderung
  • integrative Einrichtungen wie Kindergärten oder Inklusionsbetriebe nach 
    § 215 SGB IX
  • sonder- und heilpädagogische Kindergärten
  • Sonderschulen, Förderschulen oder Förderzentren mit Förderschwerpunkt geistige, sozial emotionale und körperliche Entwicklung, Sehen, Hören, Sprache
  • spezielle Berufsschulen, zum Beispiel für Hörgeschädigte
  • Berufsausbildung zum Beispiel für Blinde oder Hörgeschädigte
  • berufliche Integrationshilfen
  • Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Fahrdienste

Beratung ist ein wichtiger Service der Behindertenhilfe

Eine wichtige Säule der Behindertenhilfe ist die Beratung. Insbesondere Eltern behinderter Kinder sind oft ratlos, welche Betreuung adäquat ist, welche Förderungsmöglichkeiten existieren und welche Wege sie in Zukunft einschlagen sollen. Speziell qualifizierte Hi(gh) Potentials aus den Bereichen Soziale Arbeit oder der Heilerziehungspflege und -pädagogik stehen den Familien mit Expertise und konkreten Tipps zur Seite. Sie stellen etwa bei Bedarf Kontakt her zu weiteren Ansprechpartnern, wie Therapeuten, Pädagogen, Ärzten, Kliniken, Vereinen und anderen spezialisierten Beratungsstellen. 

Beratungen der Behindertenhilfe decken unter anderem folgende Bereiche ab: 

  • Recht und Gesetze
  • Steuern und Finanzen
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Gehhilfe, Lesegerät, Blindenstock)
  • Umbaumaßnahmen (behindertengerechter Umbau der Wohnung)
  • Frühförderung
  • Betreutes Wohnen
  • Freizeitangebote
  • spezielle Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderung (zum Beispiel Fahrdienste)
  • Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen
  • Behandlung seelischer und sozialer Probleme
  • persönliche Assistenz

Teilhabe-Beratung als ergänzendes Angebot 

Die Teilhabe von Behinderten an der Gesellschaft hat stark an Bedeutung gewonnen. Betreuungskonzepte orientieren sich daher an der Erhaltung der Selbstbestimmung sowie der Integration körperlich oder geistig beeinträchtigter Menschen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt – ein spezielles Angebot der Behindertenhilfe in Bezug auf die Gleichberechtigung, die soziale Eingliederung und die Erhaltung der Autonomie der Betroffenen. In den Beratungsstellen der Behindertenhilfe wird darauf Wert gelegt, möglichst viele Talente einzustellen, die selbst mit einer Behinderung leben und somit ihre persönlichen Erfahrungen in die Arbeit einbringen können. 

Weitere bedeutende Felder der Behindertenhilfe sind die Bereiche Unterbringung sowie die berufliche Ausbildung von Behinderten.

Ambulante betreute Wohnformen

Laut dem 12. Sozialgesetzbuch sind ambulante den stationären Wohnformen vorzuziehen. Folgende ambulante Wohnmodelle gibt es:

  • Einzelwohnung mit Betreuung: Ein Behinderter lebt allein, mit seinem Partner oder seinen Kindern. Ambulante Unterstützung ist gegeben, jedoch werden Privatsphäre und Selbstständigkeit hier großgeschrieben. 
  • Tagespflege: In Tagespflegeheimen werden die Betroffenen den Tag über beschäftigt, erhalten Pflege und Förderung. Dadurch erfahren die Angehörigen eine große Entlastung und müssen sich auch beruflich nicht einschränken. 
  • Wohngruppen: In Wohngemeinschaften leben die Bewohner mit anderen behinderten sowie häufig auch mit nicht behinderten Menschen zusammen. Eine ambulante Betreuung steht zur Verfügung. Eine Wohngruppe bietet sich also für jene an, die einen hohen Grad an Selbstständigkeit haben, aber nicht allein leben möchten. 

Stationäres Wohnen: Vollzeitpflege oder Azubi-Heime

Auch stationäre Wohnheime sind eine Option für Behinderte. Je nach Grad der Beeinträchtigung decken diese das gesamte Spektrum ab: Wer pflegebedürftig ist, erhält in einem Heim die entsprechende Betreuung. Andere Wohnheime ähneln eher einem Internat und beherbergen Menschen mit Handicap, die eine Berufsausbildung absolvieren. Folgende stationäre Wohnformen bietet die Behindertenhilfe:

  • Wohnheime für Behinderte, die tagsüber in Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind
  • Wohnheime mit integriertem Beschäftigungsangebot
  • Wohnheime mit gesteigertem ganztägigem Pflegeangebot
  • Trainingsheim mit einem zwei- bis dreijährigen Aufenthalt als Vorbereitung auf ein Leben in einer Wohngemeinschaft

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.