Sie fasst alle Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen: die Behindertenhilfe. Die Behindertenhilfe betitelt also keine Organisation, sondern umfasst als Oberbegriff die Einrichtungen und Leistungsangebote, die sich an körperlichen oder geistigen richten. Häufig werden diese von öffentlichen oder freien Trägern geführt, beispielsweise der Caritas, dem Diakonischen Werk, der Lebenshilfe, Selbsthilfeinitiativen und Elternvereinen.
Folgende Einrichtungen gehören zur Behindertenhilfe:
Eine wichtige Säule der Behindertenhilfe ist die Beratung. Insbesondere Eltern behinderter Kinder sind oft ratlos, welche Betreuung adäquat ist, welche Förderungsmöglichkeiten existieren und welche Wege sie in Zukunft einschlagen sollen. Speziell qualifizierte Hi(gh) Potentials aus den Bereichen Soziale Arbeit oder der Heilerziehungspflege und -pädagogik stehen den Familien mit Expertise und konkreten Tipps zur Seite. Sie stellen etwa bei Bedarf Kontakt her zu weiteren Ansprechpartnern, wie Therapeuten, Pädagogen, Ärzten, Kliniken, Vereinen und anderen spezialisierten Beratungsstellen.
Beratungen der Behindertenhilfe decken unter anderem folgende Bereiche ab:
Die Teilhabe von Behinderten an der Gesellschaft hat stark an Bedeutung gewonnen. Betreuungskonzepte orientieren sich daher an der Erhaltung der Selbstbestimmung sowie der Integration körperlich oder geistig beeinträchtigter Menschen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt – ein spezielles Angebot der Behindertenhilfe in Bezug auf die Gleichberechtigung, die soziale Eingliederung und die Erhaltung der Autonomie der Betroffenen. In den Beratungsstellen der Behindertenhilfe wird darauf Wert gelegt, möglichst viele Talente einzustellen, die selbst mit einer Behinderung leben und somit ihre persönlichen Erfahrungen in die Arbeit einbringen können.
Weitere bedeutende Felder der Behindertenhilfe sind die Bereiche Unterbringung sowie die berufliche Ausbildung von Behinderten.
Laut dem 12. Sozialgesetzbuch sind ambulante den stationären Wohnformen vorzuziehen. Folgende ambulante Wohnmodelle gibt es:
Auch stationäre Wohnheime sind eine Option für Behinderte. Je nach Grad der Beeinträchtigung decken diese das gesamte Spektrum ab: Wer pflegebedürftig ist, erhält in einem Heim die entsprechende Betreuung. Andere Wohnheime ähneln eher einem Internat und beherbergen Menschen mit Handicap, die eine Berufsausbildung absolvieren. Folgende stationäre Wohnformen bietet die Behindertenhilfe:
Sie sind Fach- oder Führungskraft aus den Bereichen Soziale Arbeit, Heilerziehung, Therapie oder Pflege, und Ihr Herz schlägt für die Arbeit mit behinderten Menschen. Bei der Jobsuche wenden sich Hi(gh) Potentials wie Sie am besten gleich an Care Potentials, den Vermittlungsprofi im Gesundheits- und Sozialwesen. Das Karrierenetzwerk kümmert sich um Ihren beruflichen Erfolg ebenso wie um Ihre individuellen Wünsche. Lassen Sie sich in eine der zahlreichen – teils unveröffentlichten – Vakanzen in Ihrem Fachbereich vermitteln, selbstverständlich 100 % diskret und kostenfrei. Gern würden wir Sie in einem persönlichen Gespräch kennenlernen und sofort damit beginnen, Co-Autoren Ihrer beruflichen Erfolgsgeschichte zu werden. Entdecken Sie Ihr Potential in einem erfüllenden Job in der Behindertenhilfe – mit Care Potentials!
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.