Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit: Wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

Berufsunfähigkeit ist ein Thema, mit dem sich die meisten Erwerbstätigen nicht beschäftigen. Doch da sie häufig plötzlich und unerwartet auftritt und auch Menschen in jungen Jahren ereilen kann, ist eine gewisse Vorbereitung das A und O.

Definition Berufsunfähigkeit: Mehr als nur ein zeitweiliger Ausfall

Berufsunfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff Berufsunfähigkeit wird verwendet, wenn jemand seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit – und zwar über eine Dauer von mindestens sechs Monaten. Es gibt auch die teilweise Berufsunfähigkeit, bei der derjenige nur noch zum Teil seiner Tätigkeit nachgehen kann. Berufsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend ein komplettes Ausscheiden aus dem Berufsleben, sondern es können eventuell auch andere, fachfremde Arbeiten ausgeübt werden. Das grenzt sie auch von der Erwerbsunfähigkeit ab, bei der ein Arbeitnehmer wegen einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht oder nur stark eingeschränkt berufstätig sein kann. Die Arbeitsunfähigkeit beschreibt wiederum den temporären Ausfall eines Angestellten aufgrund von Krankheit oder Unfall. Dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. 

Berufsunfähigkeit ist erstaunlich weit verbreitet: Jeder vierte deutsche Arbeitnehmer ist von Berufsunfähigkeit betroffen. Nicht nur körperliche Beschwerden können dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, sondern auch seelische Leiden, wie etwa Depressionen, Ängste oder Burnout sind als Ursache auf dem Vormarsch.

Die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit sind: 

  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Psychische Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Unfälle

Kriterien für eine Berufsunfähigkeit

Ob es sich um eine volle oder teilweise Berufsunfähigkeit handelt, wird auf Basis der Leistungsfähigkeit eingestuft beziehungsweise durch ein ärztliches Gutachten attestiert. Des Weiteren wird festgestellt, ob die Person nicht einer anderen Tätigkeit nachgehen kann. Auch Reha-Maßnahmen werden erwogen, um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Eine volle Erwerbsminderung wird bescheinigt, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, und zwar nicht nur im eigenen, sondern in allen Berufen. Sind drei oder mehr Stunden am Tag möglich, so bekommt derjenige eine teilweise Erwerbsminderungsrente von 50 Prozent. Ist er zu sechs Stunden oder mehr pro Tag in der Lage, bestehen keinerlei Ansprüche.

Berufsunfähigkeitsversicherung sollte abgeschlossen werden

Da die Erwerbsminderungsrente zumeist nicht zum Leben reicht, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – unerlässlich. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung existiert nämlich nicht für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Zuvor gab es eine staatliche Absicherung, die jedoch mit der Rentenreform 2001 abgeschafft wurde. Daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum persönlichen Standard-Versicherungspaket gehören. Sonst bleibt einem nur die sehr geringe gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung. Ob man dafür infrage kommt, prüft zuvor die Rentenversicherung. 

Beim Abschluss der Versicherung sollte auf die Konditionen geachtet werden, und zwar vor allem auf die folgende Formulierung: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich oder tatsächlich für mindestens sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausübt.“

Versicherung gegen Berufsunfähigkeit für Gesundheits- und Sozialtalente

Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens wird empfohlen, in ihrem Berufsleben möglichst früh eine BU abzuschließen, da dann der Beitrag zumeist noch niedriger eingestuft wird. Insbesondere Pflegeberufe werden als risikoreich bewertet, sodass die Kosten für die Versicherung hoch angesetzt werden. Pflegefachkräfte leisten körperliche Arbeit und sind in ihrem Berufsalltag viel Stress ausgesetzt. Sollten sich diese Faktoren auf die physische oder psychische Gesundheit auswirken und eine Berufsunfähigkeit eintreten, ist es von Vorteil, abgesichert zu sein.

Ob in der Pflege, der Pädagogik oder Therapie – Fachkräfte im Bereich Gesundheit und Soziales erleben hohe Belastungen. Wer in den Bereichen Gesundheit und Soziales arbeitet und keine gesundheitlichen Probleme oder gar die Berufsunfähigkeit riskieren möchte, kann sich bei der Jobsuche an einen Personaldienstleister wenden, wie etwa den Branchenprofi Care Potentials. Dort wird sich darum gekümmert, dass die Stelle optimal zu den eigenen Anforderungen und Bedürfnissen passt.

Keine Angst vor Berufsunfähigkeit – mit den Traumjobs von Care Potentials!

Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens sind hohen Anforderungen ausgesetzt, aber ihre Arbeit ist auch besonders erfüllend. Wer sich jedoch konstant überlastet fühlt, sollte etwas verändern. Hervorragende Stellen mit attraktiven Perspektiven und einer gesunden Work-Life-Balance gibt es bei Care Potentials. Egal, ob Sie den nächsten sinnvollen Schritt in Ihrem beruflichen Werdegang gehen wollen oder sich komplett neu orientieren möchten – mit der Hilfe von Care Potentials können Sie es erreichen. Sie wünschen sich einen Job, der bereits einen spannenden Karriereweg vorzeichnet? Eine Stelle mit vielen Weiterbildungsmöglichkeiten ist das, was Ihnen vorschwebt? Dann registrieren Sie sich am besten noch heute im Talentpool von Care Potentials – und den Rest erledigen wir.