Unabhängig zu leben und doch die Möglichkeit zu haben, jederzeit auf Hilfsangebote zurückzugreifen – das fasst das Prinzip des Betreuten Wohnens zusammen. Betreutes Wohnen bezeichnet Wohnformen, in denen Menschen beim Bestreiten ihres Alltags unterstützt werden, sich dabei jedoch eine größtmögliche Autonomie erhalten können. Nutzer solcher Wohnformen sind Senioren, Jugendliche, psychisch kranke sowie geistig oder körperlich behinderte Menschen. Die Betreuung erfolgt durch Talente aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, wie beispielsweise Sozialarbeiter, Pflegefachkräfte, Therapeuten, Erzieher, Psychologen, Heilerziehungs- und Familienpfleger.
Besonders verbreitet ist Betreutes Wohnen unter älteren Menschen, die keinen ausgeprägten Betreuungs- oder Pflegebedarf haben, aber gern in einer Wohnanlage leben, die neben Barrierefreiheit eine Vielzahl von alltagserleichternden Kriterien erfüllen. Sie erhalten ein privates, altersgerechtes Wohnumfeld, führen ihren eigenen Haushalt und können dabei ein umfassendes Dienstleistungsangebot sowie Gemeinschaftsaktivitäten nutzen. Die Bewohner leben in eigenen Wohnungen, die sich im Idealfall auf dem Gelände eines Pflege- und Seniorenheims befinden. Der Vorteil hier: Bei später eintretender Pflegebedürftigkeit ist dadurch häufig nicht einmal ein Umzug nötig, sondern die Betreuung kann in den eigenen vier Wänden geleistet werden. Die angebotenen Services teilen sich in Grund- und in Wahlleistungen. Typische Grundleistungen beinhalten:
Eine weitere Form des Betreuten Wohnens richtet sich an psychisch kranke beziehungsweise körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen. Der Umfang der Betreuung orientiert sich an der Zielgruppe und deren besonderen Anforderungen und findet entweder rund um die Uhr statt oder nur tagsüber beziehungsweise zu bestimmten Zeiten. Die Bewohner leben in therapeutischen Wohngemeinschaften oder in Einzelwohnungen. Insbesondere in therapeutischen Wohngemeinschaften erfolgt die Betreuung sehr engmaschig. Die Bewohner erhalten therapeutische und pädagogische Begleitung in Form von:
Auch für Jugendliche, die vom Jugendamt als sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt eingestuft sind und aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld bleiben können, eignet sich Betreutes Wohnen. Dieses ist für sie ein erster Schritt in die Selbstständigkeit, begleitet von qualifizierten Sozialarbeitern und -pädagogen sowie Psychologen. Viele dieser Einrichtungen nehmen bereits Jugendliche ab 15 Jahren auf, die dann in Wohngemeinschaften oder auch Einzelappartements leben. Die Betreuung erfolgt nicht rund um die Uhr, sodass die jungen Menschen nachts und an den Wochenenden gewöhnlich für sich selbst sorgen, jedoch im Notfall Ansprechpartner haben, die sie kontaktieren können. Die geschulten Fachkräfte dienen den Jugendlichen als zuverlässige Bezugspersonen, die einen stabilen Rahmen vorgeben. Sie helfen ihnen bei der Organisation ihres Alltags, bei schulischen Problemen sowie bei der beruflichen Integration. Konflikt- und Problembewältigung in Gruppen- oder Einzelgesprächen und Workshops vermitteln den Minderjährigen weitere Fähigkeiten, die sie auf dem Weg in ein selbstständiges Erwachsenenleben benötigen.
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