Für Hi(gh) Potentials der Pflege ist der Dienstplan Dreh- und Angelpunkt der Gestaltung des Arbeitstages. Für die Einrichtung wiederum ist der Dienstplan als Planungsinstrument ebenfalls sehr wichtig. Der Dienstplan muss mit ausreichend Vorlauf und äußerst gewissenhaft geplant werden. Denn so kann der Dienstplan sicherstellen, dass ausreichend Personal anwesend ist – damit die Bewohner der Pflegeeinrichtung zu jeder Zeit bestens betreut sind.
Doch eines kennt jede Pflegefachkraft aus ihrem Alltag: Ein Dienstplan ist nicht in Stein gemeißelt – denn nichts ist so beständig wie die Änderung. Während seiner Gültigkeitsdauer ist es fast Standard, dass der Dienstplan sich regelmäßig ändert. Viele verschiedene Ereignisse, die zuvor nicht absehbar waren, beeinflussen den Dienstplan. Ein Grund für eine spontane Dienstplanänderung kann zum Beispiel das plötzliche Erkranken von Kollegen sein.
So wird innerhalb der Einrichtung ein Dienstplan oftmals zum Zündstoff, der Streitigkeiten befeuert. Daher gilt für die Dienstplan-Verantwortlichen stets, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. So kann zum Beispiel ein plötzlicher und vorübergehender Personalengpass durch die verlässliche Zusammenarbeit mit einer guten Zeitarbeitsfirma behoben werden. Im Bereich der Pflege eignet sich hierfür zum Beispiel die Schwesterfirma von Care Potentials, Promedis24, ganz hervorragend.
Wenn Ausnahmesituationen entstehen, die sich auf den Dienstplan auswirken, sind Mitarbeiter und Führungskräfte nicht selten gegensätzlicher Auffassung in Bezug auf die Schadensregulierung. Wird etwa der Dienstplan sehr kurzfristig geändert, kann es dazu kommen, dass eine Leitungskraft ihr Pflegepersonal aus dem Urlaub zum Dienst beordern möchte. Doch dieses Vorgehen ist nicht erlaubt – es sei denn, der betreffende Mitarbeiter gibt sein OK.
Dasselbe gilt, wenn der Dienstplan einen Personalmangel feststellt. Dieser vermeintliche Notfall ist nie so groß, dass ein Mitarbeiter aus dem „Frei“ zurückgerufen werden kann – Dienstplanänderung hin oder her. Denn ein solcher Fall liegt im unternehmerischen Risiko der Einrichtung – das keinesfalls der Mitarbeiter zu tragen hat.
Wird in der Einrichtung plötzlicher Arbeitsmangel festgestellt – ein eher seltener Fall in Pflegeeinrichtungen – so darf dies keine Dienstplanänderung wegen angeordneten Urlaubs zur Folge haben. Denn Urlaub darf nicht verordnet werden.
Oftmals beschweren Mitarbeiter sich darüber, dass der Dienstplan nicht rechtzeitig ausgehängt worden sei. Dazu haben sie allerdings kein Recht: Denn es ist nicht gesetzlich geregelt, wann ein Dienstplan auszuhängen ist. Nichtsdestotrotz gehört es zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers, den Dienstplan so rechtzeitig bekanntzugeben, dass die Mitarbeiter ihre Dienst- und Freizeit entsprechend planen können. Die Praxis zeigt, dass es ausreicht, wenn der Dienstplan mindestens zwei Wochen vor seinem Inkrafttreten aushängt oder bereitgestellt wird.
Im Pflegealltag kommt es tatsächlich vor, dass der Dienstplan zu Problemen führt, weil Mitarbeiter nicht genug zum Umgang mit dem Dienstplan wissen. Um solche zusätzlichen Verwirrungen rund um den Dienstplan zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Mitarbeiter im Umgang mit dem Dienstplan zu schulen.
Arbeitgeber können dafür zum Beispiel ein Merkblatt vorbereiten, das jeder neuen Pflegefachkraft bei ihrer Einstellung ausgehändigt wird. Darin werden die Mitarbeiter zum Beispiel darüber informiert, dass ein Dienstplan ein offizielles Dokument ist. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter den Dienstplan nicht eigenmächtig ändern dürfen. Sie dürfen also im Dienstplan nicht auf eigene Faust Punkte streichen oder überkleben.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass ein Dienstplan, der ausgehängt wurde, verbindlich ist. Dienste dürfen nicht eigenmächtig getauscht werden – solche Änderungen im Dienstplan müssen immer mit dem Dienstplan-Verantwortlichen abgestimmt werden. Was weitgehend unbekannt ist: Ein Dienstplan darf aus Datenschutzgründen nicht kopiert werden. Aus demselben Grund dürfen die Dienstzeiten von Kollegen niemals Dritten mitgeteilt werden.
Mitarbeiter, die geltende Regeln zum Dienstplan übertrieben finden, können möglicherweise mit einer kleinen Erläuterung zum Dienstplan von ihrer Notwendigkeit überzeugt werden. Denn letztlich profitieren alle Mitarbeiter davon, wenn der Dienstplan vorausschauend geplant und übersichtlich geführt wird. So können mithilfe eines professionell geführten Dienstplans sämtliche Zulagen abgerechnet werden – und das Personal wird ressourcenschonend eingesetzt. So würden nicht rechtmäßige Ideen, wie etwa das Aus-dem-Urlaub-Holen gar nicht erst aufkommen, wenn der Dienstplan so gestaltet ist, dass er eine Reaktion auf Unvorhersehbares zulässt.
Care Potentials ist ein Personalvermittler, der auf Jobs im Sozial- und Gesundheitssektor spezialisiert ist. Care Potentials blickt auf eine langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit namhaften Top-Einrichtungen zurück. Daher ist es selbstverständlich, dass Care Potentials seinen Gesundheitsprofis nur Stellen in Einrichtungen anbietet, für die ein hervorragend gepflegter und geführter Dienstplan selbstverständlich ist.
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