Die Altenpflege ist ein Bereich des Gesundheitswesens, der viel Expertise erfordert und für Gesundheitstalente und Hi(gh) Potentials zahlreiche interessante Weiterbildungs- und Aufstiegschancen bietet. Das war jedoch nicht immer so.
Die Geschichte der Altenpflege ist noch recht jung, und das Berufsfeld hat sich so, wie wir es heute kennen, über mehrere Jahrhunderte etabliert. Erst seit den 1950er-Jahren existieren professionelle Standards und die Berufsbezeichnung Altenpfleger, die klar von der des Krankenpflegers abgegrenzt wurde. Ein einheitliches Ausbildungskonzept wurde sogar noch später entwickelt und 2020 mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung noch einmal reformiert.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Hochbetagte noch zu Hause gepflegt, und zwar zumeist von Angehörigen sowie von Ordensschwestern: die damalige Form der ambulanten Altenpflege. Tatsächlich existierte Altenpflege noch gar nicht, was schlicht an der geringen Lebenserwartung lag. Die Ernährung war nicht ausgewogen, die hygienischen Verhältnisse waren schlecht, vor allem in den überbevölkerten Arbeiterquartieren der Städte. Tatsächlich erreichten vor 1800 nur kleine elitäre Gruppen, wie etwa der Adel, ein Alter von mehr als 40 Jahren. Um 1820 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung in Europa nur 36 Jahre. Gerade einmal 2,6 Prozent der Bevölkerung wurden über 65 Jahre alt. Alte Menschen ohne Angehörige waren häufig mittellos und gezwungen, in ein Armenhaus zu ziehen. Dort herrschten katastrophale hygienische Zustände, und die als „Insassen“ bezeichneten Menschen mussten in der Hauswirtschaft mithelfen – egal, ob sie gebrechlich waren oder nicht. Als Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Alten- und Pflegeheime gegründet wurden, handelte es sich bei den Bewohnern meist um „sieche Personen“, also unheilbar Kranke, die dort bis zum Tod von Betreuern ohne fachliche Kenntnisse gepflegt wurden. Die Pflege stand unter kirchlicher Führung, getätigt wurde sie ausschließlich von Frauen.
Die Industrialisierung und der einhergehende Wohlstand, verbesserte Hygiene und Durchbrüche in der Medizin trugen zu einer Erhöhung der Lebenserwartung bei. Es war normal, dass mehrere Generationen unter einem Dach lebten, und die Pflege älterer Angehöriger wurde noch bis in die 1950er-Jahre als Aufgabe der Familie betrachtet. Zu dieser Zeit änderten sich jedoch die öffentlichen Versorgungsstrukturen für alte Menschen. Es entstanden große Altenheime mit häufig mehr als 200 Bewohnern. Die Einrichtungen fungierten eher als Verwahranstalt als eine Umgebung, in der man unter würdigen Bedingungen seinen Lebensabend verbringen wollte. Tatsächlich wurde der Umzug in ein Altenheim von vielen als Endstation empfunden, die es zu vermeiden galt: 1970 lebten nur 3,8 Prozent der über 65-Jährigen in solch einer Einrichtung. Das Thema der Unterbringung und Pflege von Senioren erfuhr jedoch zunehmend öffentliche Beachtung. Allmählich wandelte sich das Bild der Altenpflege, und es entstanden auch erste ambulante Angebote.
Das Bewusstsein, dass betagte Menschen eine spezielle Pflege benötigen, entwickelte sich Ende der 1950er-Jahre allmählich, als erste Einrichtungen ihre Altenpflegerinnen in internen Schulungen fortbildeten. Am 10. Juli 1969 trat die bundesweit erste staatliche Ausbildungsordnung in der Altenpflege in Kraft und definierte erstmals Dauer, Inhalte und Ziele. Der erste deutsche Berufsverband der Altenpfleger/-innen (DBVA) wurde gegründet, und in der Bundesrepublik gab es bald flächendeckend die Möglichkeit, sich in der geriatrischen Pflege ausbilden zu lassen. Es wurde klar, dass diese umfangreichen Fachkenntnisse und besondere Fähigkeiten erfordert, sodass bald die Inhalte und Zeiträume erweitert wurden. Ab Mitte der 1990er-Jahre dauerte die Ausbildung dann auch drei statt zwei Jahre.
Heute wird nicht mehr nur in Alten- und Pflegeheimen, sondern auch in Tagesstätten und ambulant zu Hause gepflegt. Die Altenpflege ist modern und flexibel, und jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf eine Pflegeberatung und eine Planung, die seine individuelle Situation und Wünsche berücksichtigt. Die Pflegenden sind Allround-Talente: Sie betreuen, aktivieren, fördern, mobilisieren und dokumentieren. Der Berufsstand erfuhr eine einschneidende Reform durch die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung am 1. Januar 2020: Alle Auszubildenden im Pflegebereich erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame allgemeine Ausbildung, in der sie im Praxisteil einen Vertiefungsbereich wählen. Nach Abschluss der Ausbildung trägt man den Titel „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“. Auszubildende können im dritten Jahr aber anstelle der Fortführung der generalistischen Pflegeausbildung einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Altenpflegeauszubildende müssen – wie zuvor üblich – nun nicht mehr ein Schulgeld zahlen und erhalten eine Ausbildungsvergütung.
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