Unter dem Begriff Jugendhilfe werden alle Leistungen zusammengefasst, die jungen Menschen zur Erziehung, Bildung und Entwicklung gewährt werden. Sie hilft Jugendlichen in schwierigen Situationen, berät und unterstützt Eltern sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung.
Die Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren gehört beispielsweise zu den Aufgaben der Jugendhilfe, ebenso der Schutz junger Menschen vor Gefährdungen – sowohl präventiv durch Aufklärung als auch durch Interventionen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist.
Die Jugendhilfe ist nicht nur in klassischen Problemstadtteilen unterwegs. In jeder Familie kann es zu einer Krise kommen, beispielsweise durch einen traumatisierenden Unfall, bei dem vielleicht ein Familienmitglied gestorben ist. Werden die Sorgen und Schwierigkeiten zu belastend, unterstützt die Familien- oder Jugendhilfe. Sie berät, betreut und stärkt, vermittelt bei Konflikten, hilft bei Behördengängen, informiert über finanzielle Hilfen und findet immer eine praktische Lösung.
Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die sogenannte Jugendfürsorge, die stark von den Kirchen dominiert wurde und Kinder vor „Verwahrlosung“ schützen sollte. Das Prinzip fand großen Anklang. Bald darauf entstand eine Freizeitbewegung junger Menschen, die sich in Vereinen organisierten. Daraus wurde Jahrzehnte später die verbandliche Jugendarbeit. 1923 konnte erstmals die Jugendhilfe durch ein Gesetz, das sogenannte Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, geregelt werden. Nach der Nazi-Zeit erneuerte die Politik 1953 das Gesetz und baute die heute noch bekannten Strukturen der Jugendämter mit Verwaltung und Jugendwohlfahrtsausschuss auf. 1993 wurde mit dem Sozialgesetzbuch VIII ein modernes Leistungsgesetz geschaffen, das bis heute die Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe bildet.
Artikel 6 des Grundgesetzes der BRD definiert das Elternrecht, die Elternpflicht sowie das staatliche Wächteramt. Einzelne Aufgaben der Jugendhilfe werden im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung durch die Jugendämter in Städten und Landkreisen umgesetzt. Zu den allgemeinen Leistungen zur Förderung von Jugendlichen zählen unter anderem:
Auch Angebote der Familienbildung fallen in den Fachbereich der Jugendhilfe, beispielsweise unterstützt sie in Fragen der Ausübung der elterlichen Sorge nach einer Scheidung. Benötigen junge Mütter, die allein für ein Kind zu sorgen haben, aufgrund der eigenen Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung, kann die Jugendhilfe ihnen etwa durch die Unterbringung in einer gemeinschaftlichen Wohnform, in der sie und ihr Kind betreut werden, helfen. Besteht eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen, ist das Jugendamt zur Inobhutnahme berechtigt und auch verpflichtet. Darüber hinaus unterstützt die Jugendhilfe junge Menschen in rechtlichen und materiellen Belangen, etwa durch Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder durch Beistand bei Jugendstrafverfahren.
Die Jugendhilfe gliedert sich in öffentliche und in freie Träger. Zu den öffentlichen Trägern zählen Jugendämter, aber auch staatlich und kommunale Behörden, die sogenannten Landesjugendämter. Sie sollen die Leistungen der Jugendhilfe sicherstellen und finanzieren diese auch größtenteils. Zu den freien Trägern gehören zahlreiche Organisationen wie etwa die der christlichen Kirchen (Caritas und Diakonie), aber auch die Wohlfahrtsverbände, beispielsweise der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche-Rote-Kreuz, Paritäten, AWO sowie viele Kitas und Heimeinrichtungen.
In der Jugendhilfe arbeiten Profis aus ganz unterschiedlichen Berufen. Unter anderem helfen Sozialpädagogen, Erzieher und Psychologen Jugendlichen dabei, auf dem rechten Weg zu bleiben und zu selbstbewussten und persönlichkeitsstarken jungen Erwachsenen zu werden. Besonders herausfordernd ist sicherlich die Arbeit mit Familien und Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen. Um diese Arbeit qualifiziert leisten zu können, schreibt das SGB VIII vor, dass in der Kinder- und Jugendhilfe nur Personen beschäftigt werden können, die sich von der Ausbildung und der Persönlichkeit her eignen.
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