Alle berufstätigen Eltern, die ihre Kinder in eine Kita geben, zahlen eine Gebühr dafür. Das gilt natürlich auch für Personen, die selbst als Hi(gh) Potentials im Bereich Pädagogik tätig sind. Die Gebühr für die Kinderbetreuung schwankt in Deutschland stark, denn Bundesländer oder Kommunen haben jeweils ganz eigene Regeln. Während zum Beispiel in Berlin die Kita-Gebühren seit 2018 komplett von der Stadt getragen werden, sind in anderen Bundesländern sehr üppige Beiträge zu zahlen.
Obwohl die Kitagebühren einkommensabhängig gestaffelt sind, stellen sie für die meisten Familien eine nicht zu unterschätzende monatliche Belastung dar. Diese kann sogar so hoch sein, dass sich – je nach Einkommen – die Frage stellt, ob es sich überhaupt rechnet, arbeiten zu gehen. Wer sich durch die Kitagebühr so belastet fühlt, dass er bereits an diesem Punkt angelangt ist, freut sich besonders über Alternativen, die eine finanzielle Erleichterung bringen können.
Eine solche ist ein Kita-Zuschuss, den der Arbeitgeber beisteuert. Ein solcher Kita-Zuschuss gilt als Sonderzahlung zum Gehalt. Daher wird er staatlich gefördert und ist steuerfrei. Den Kita-Zuschuss können grundsätzlich Eltern erhalten, deren Kinder keine sechs Jahre alt und damit noch nicht schulpflichtig sind. Weiterhin darf das Kind nicht in der Betreuungseinrichtung unterrichtet werden. Wer einen Kita-Zuschuss als zusätzliche und freiwillige Sonderzahlung erhält, sollte diese Vereinbarung unbedingt im Arbeitsvertrag festhalten.
Während große Konzerne oft Betriebskindergärten betreiben und so für eine vielseitige, auch finanzielle, Entlastung der Mitarbeiter sorgen, lassen andere Unternehmen sich darauf ein, den Kita-Zuschuss zu zahlen. Wenn ein Unternehmen ein Siegel trägt, das es als familienfreundlich auszeichnet, ist eher davon auszugehen, dass es den Kita-Zuschuss bewilligt.
Mütter oder Väter, die eine Personalvermittlung mit der Jobsuche beauftragen, können ihren Wunsch nach einem Kita-Zuschuss bei ihren Anforderungen an das Wunsch-Unternehmen anmerken. Wer ein Hi(gh) Potential der Gesundheits- oder Sozialbranche ist, sollte sich mit einem solchen Zusatzwunsch an Care Potentials wenden. Denn Care Potentials vermittelt Pflegefachkräften oder pädagogischen Fachkräften sowie Führungskräften im Gesundheits- und Sozialwesen nur Stellen, die von vorne bis hinten matchen. Gehört dazu die Übernahme des Kita-Zuschusses – bitte sehr!
Eltern, die eine Zusage für den Kita-Zuschuss durch ihren Arbeitgeber erhalten haben, müssen nur noch ein paar wenige Dinge erledigen. So müssen sie einen Nachweis über die zu leistenden Zahlungen an die Kita vorlegen. Hierfür eignet sich der Betreuungsvertrag mit der Kita oder der sogenannte Betreuungsgutschein von der Stadt. Ob der Arbeitgeber mit dem Kita-Zuschuss die volle Gebührenhöhe abdeckt oder nur einen kleineren Beitrag leistet, ist ihm selbst überlassen. Denn der steuerfreie Kita-Zuschuss ist in der Höhe nicht begrenzt.
Interessant ist nun, ob der Arbeitgeber ebenfalls Vorteile im Kita-Zuschuss sehen kann. Das ist der Fall, wenn er den Kita-Zuschuss als Alternative zur Gehaltserhöhung anbieten möchte, die wiederum mit Steuer und Sozialabgaben belastet wäre.
Wenn der Arbeitgeber den Kita-Zuschuss gewährt, spüren die Eltern jeden Monat eine große finanzielle Entlastung. Allerdings ist mit diesem Benefit nur die Zeit bis zum Schulbeginn abgedeckt. Wenn aber beide Elternteile in Vollzeit arbeiten, muss das Kind am Nachmittag den Hort besuchen, der ebenfalls kostenpflichtig ist. Für diese Situation gibt es zum Glück für die Eltern ebenfalls eine Option, die dem Kita-Zuschuss ähnelt und zur monetären Entlastung beiträgt.
Ist der Arbeitgeber also bereit, auch nach dem Auslaufen des Kita-Zuschusses eine Unterstützung zu leisten, kann er stattdessen sogenannte Sonderzahlungen zusätzlich zum Gehalt leisten. Diese sind zwar nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei, können aber in voller Höhe als Betriebskosten abgesetzt werden. Arbeitnehmer sollten also immer auf individuelle Absprachen mit ihrem Arbeitgeber setzen, um über den Kita-Zuschuss oder einen vergleichbaren Zuschuss zur Hort-Gebühr zu verhandeln.
Der Personalvermittler Care Potentials ist spezialisiert auf Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens – und ist damit naturgemäß ganz nah dran an Themen wie dem Kita-Zuschuss. Alle Talente, die zu den Hi(gh) Potentials der Krankenpflege, Altenpflege, des sozialen, therapeutischen, medizinisch-kaufmännischen oder Medical & Science Bereichs zählen, finden Ihren neuen Traumjob – auf Wunsch inklusive Kita-Zuschuss – bei Care Potentials.
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