Kündigung

Nach der Kündigung mit Care Potentials Traumjob im Sozial- und Gesundheitssektor finden

Eine Kündigung gehört zu beinahe jedem Berufsleben dazu. Ob sie von dem Arbeitgeber oder von dem Arbeitnehmer ausgesprochen wird, ist im Endeffekt zweitrangig. Denn bei genauem Nachdenken zeigt sich schnell, dass eine Kündigung nicht nur Negatives birgt: Sie begründet auch immer einen Neuanfang.

Diesen erleben alle Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialbranche, wenn sie mit dem spezialisierten Personalvermittler Care Potentials neue berufliche Wege einschlagen. Die Jobangebote von Care Potentials sind teils sogar so verlockend, dass sie Pflege- und Pädagogiktalente geradewegs zu einer Kündigung ihrer aktuellen Stelle motivieren können.

So sieht eine ordentliche Kündigung aus Sicht des Arbeitsrechts aus

Vor dem Antritt des neuen Traumjobs stehen im Zusammenhang mit der Kündigung zuerst einige rechtliche Regelungen, die es zu beachten gibt. Zunächst wichtig zu wissen: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können kündigen. Letzterer jedoch hat einige zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu beachten, bevor er einen Mitarbeiter kündigt.

Bevor eine Kündigung verfasst wird, muss ein handfester Grund vorliegen, damit diese rechtskräftig ist. Bei der ordentlichen Kündigung sind demnach Fristen gemäß dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag einzuhalten. Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen. In diesem Zuge muss der Arbeitgeber zusätzlich auch einen Kündigungsgrund anführen.

Haben Mitarbeiter einen Sonderkündigungsschutz, ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich oder eine Kündigung nach Zustimmung durch eine Behörde. Einen Sonderkündigungsschutz haben zum Beispiel Schwangere und junge Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte und Betriebsratsmitglieder sowie Auszubildende.

Weitere Formen der Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung. Sie kann fristlos oder unter Wahrung einer Frist ausgesprochen werden. Außerdem muss für eine außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund genannt werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe dieses Grundes muss auch die Kündigung erfolgen. Diese Regelung zur außerordentlichen Kündigung gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Letzterer hat die Möglichkeit, als wichtigen Grund den erheblichen Verzug seiner Gehaltszahlung zu nennen. Für den Arbeitgeber hingegen wäre ein wichtiger Grund zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen bestohlen hat.

Weiterhin gibt es die Änderungskündigung. Sie wird normalerweise im Zusammenhang mit dem Angebot eines neuen, geänderten Arbeitsvertrages ausgesprochen. Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag, der auch schriftlich verfasst werden muss. Er bedingt üblicherweise die Zahlung einer Abfindung. Doch wichtig im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag ist, dass er, im Gegensatz zur Kündigung, sozialrechtliche Konsequenzen hat: Für das Arbeitslosengeld besteht in diesem Fall eine Sperrfrist. 

Eine Kündigung ebnet den Weg für Neues: Am besten mit einem Traumjob von Care Potentials

Findet eine Kündigung statt, sei es durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer, ist dies ein klares Zeichen dafür, dass es irgendwelche grundlegenden Unstimmigkeiten gegeben hat und dass das Arbeitsverhältnis nicht das Beste war. Das gewünschte Berufsglück hat sich hier wohl nicht so recht eingestellt. Daher heißt es: Auf in den Neuanfang!

Hi(gh) Potentials der Sozial- und Gesundheitsbranche machen diesen geschmeidig mit den besten Jobs von Care Potentials. Denn auch nach einer Kündigung war es nie einfacher, Karriere zu machen. 

Ihr Talent haben Sie bereits unter Beweis gestellt: Sie gehören zu den Hi(gh) Potentials der Krankenpflege, Altenpflege, des sozialen, therapeutischen, medizinisch-kaufmännischen oder Medical & Science Bereichs. Sie sind nach Ihrer Kündigung bereit für den nächsten Karriereschritt. Also sind Sie bei Care Potentials goldrichtig – denn der spezialisierte Personaldienstleister bietet den direkten Kontakt zu wichtigen Entscheidern im Gesundheits- und Sozialwesen.

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