Der Begriff Mindestlohn füllt die Nachrichten regelmäßig – mal mehr, mal weniger. Die einen halten ihn für sinnvoll, während andere von einer sozialen Katastrophe sprechen. Wer zum Vielwisser in Sachen Mindestlohn werden will, sollte sich gut informieren, um mitreden zu können.
Eine Definition vom Mindestlohn spricht von ihm als einem vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegten Arbeitsentgelt, das einem Beschäftigten als Minimum für seine Arbeitsleistung zusteht. Eine Mindestlohnregelung kann sowohl beim Stundensatz als auch beim Monatslohn einer Vollzeitbeschäftigung Anwendung finden. Der gesetzlich geregelte Mindestlohn gilt in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Gemäß Mindestlohngesetz wird die Höhe alle zwei Jahre angepasst. Aktuell (2019) liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 soll der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden.
Der Mindestlohn hat die Aufgabe, vor allem Arbeitnehmern, die nur eine schwache Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber haben, Schutz vor Ausbeutung zu bieten. Hinter dem Mindestlohn steht zudem der Gedanke, dass Armut trotz Arbeit verhindert werden soll. Stattdessen sollen Arbeitnehmer durch die eigene Erwerbstätigkeit einen gewissen Lebensstandard erreichen und halten können.
Aushilfskräfte und Arbeitnehmer, deren Gehalt gemäß Tarif geregelt ist, profitieren am meisten vom Mindestlohn. Also beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger oder Examinierte Altenpfleger. So ist zum Beispiel der Pflegemindestlohn ab 2020 mit 11,05 Euro (Westdeutschland) und 10,55 Euro (Ostdeutschland) etwas höher als der für allgemeine Tätigkeiten, die nicht tariflich geregelt sind. Der Pflegemindestlohn gilt für ambulante und stationäre Pflegebetriebe. Wer hingegen in einem privaten Haushalt zum Beispiel als Reinigungs- oder Küchenhilfe in einem Minijob beschäftigt ist, erhält lediglich den allgemeinen Mindestlohn von, Stand 2019, 9,19 Euro pro Stunde.
Von der gesetzlichen Mindestlohnregelung profitieren also grundsätzlich Personen, die einen Minijob bzw. einen 450-Euro-Job ausüben und Menschen, die in einem tariflich regulierten Berufsfeld tätig sind – also vorwiegend im Sozial- und Gesundheitssektor. Letztere dürfen seit 2019 niemals weniger verdienen, als der gesetzliche Mindestlohn es vorschreibt. Wer nun einen 450-Euro-Job innehat, kann sich anhand der aktuellen Mindestlohnregelung genau ausrechnen, wie viele Stunden er im Monat maximal arbeiten darf. Bei dem aktuellen Mindestlohn (2019) von 9,19 Euro wären dies zum Beispiel rund 49 Stunden.
Allerdings ist der Mindestlohn nicht universell anwendbar. Er hat Einschränkungen, sodass nicht alle Personengruppen von dem Schutz, den der Mindestlohn verspricht, profitieren. Zum Beispiel gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben oder Azubis. Auch auf Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitslosigkeit ist der Mindestlohn nicht anwendbar. Dasselbe gilt für Praktikanten.
Es gilt für einige Berufsgruppen oder Branchen ein eigens festgelegter Mindestlohn. So dürfen zum Beispiel pädagogische Fachkräfte nie weniger als 15,72 Euro pro Stunde verdienen, mit Bachelor wären es 15,79 Euro. In der allgemeinen Zeitarbeit liegt der gesetzliche Mindestlohn seit 2019 bei 9,49 Euro im Osten und bei 9,94 Euro im Westen. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt damit ebenfalls leicht über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, den zum Beispiel 450-Euro-Jobber im allgemeinen Sektor erhalten. Das kann die Zeitarbeit für viele Berufsgruppen attraktiv machen.
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