Mutterschutz

Schwangerschaft und Mutterschutz – Care Potentials sorgt für Hi(gh) Potentials

Wer ein Kind erwartet, soll eine möglichst stressfreie und vor allem sichere Schwangerschaft und erste Zeit mit Baby erleben. Darauf haben werdende Mütter einen gesetzlichen Anspruch. Der Mutterschutz ist für Arbeitnehmerinnen in Deutschland klar geregelt. Dazu gehören unter anderem verschiedene Elemente, wie zum Beispiel: 

  • der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • ein besonderer Kündigungsschutz
  • ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie
  • die Sicherung des Einkommens

Was wir heute als Selbstverständlichkeit betrachten, ist eine Errungenschaft des Sozialstaates, die es nicht immer gab. Das Mutterschutzgesetz wurde erstmals 1952 bundeseinheitlich definiert. 

Mit Mutterschutz verbinden die meisten vor allem das Beschäftigungsverbot, dem alle Arbeitnehmerinnen unterliegen. Dieses gilt für die Frist von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Wird da Kind ein paar Tage früher oder später geboren, so orientiert sich das Ende der Frist trotzdem am errechneten Stichtag. Sonderregelungen gibt es allerdings bei Frühgeburten sowie bei Mehrlingsgeburten und wenn das Kind behindert zur Welt gekommen ist. Dann erhöht sich die Mutterschutzfrist – nach einem entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse – auf 12 Wochen. Wichtig ist, dass das Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Welche Staatsangehörigkeit die Frau besitzt oder auch ihr  Familienstand sind unerheblich. Auch wer in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung (Minijob) arbeitet, hat wie in Vollbeschäftigung einen Anspruch auf Mutterschutz. Schwangere mit einer befristeten Stelle werden jedoch nicht über das Ende ihrer Befristung hinaus vom Mutterschutzgesetz erfasst. Endet der Job, endet auch der Mutterschutz. Sie sind Hi(gh) Potential in der Gesundheits- oder Sozialbranche und per Arbeitnehmerüberlassung über Care Potentials beschäftigt? Keine Sorge, wir informieren Sie auch über Mutterschutz und Ihre Rechte als werdende Mutter.

Mutterschutz: Wann sollte man seinen Arbeitgeber informieren?

Schwangerschaft ist Privatsache, und wann das süße Geheimnis mitgeteilt wird, ist jedem selbst überlassen. Trotzdem sollte der Arbeitgeber möglichst frühzeitig davon erfahren, damit er einen wirkungsvollen Mutterschutz sicherstellen kann – auch etwa, wenn es zu einer Fehlgeburt kommt. Der Arbeitgeber ist auf Basis einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz sicher zu machen. Das kann das Handhaben von Gefahrenstoffen sein, schwere körperliche Arbeit oder das Minimieren von Infektionsrisiken – wie beispielsweise in der Pflege oder Kinderbetreuung. Der Chef sollte also auch erfahren, wenn es vom Gynäkologen bescheinigte Beeinträchtigungen während der Schwangerschaft gibt. Er muss alles, was nah den Mutterschutzvorgaben die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden könnte, ausschließen.

Für Beschäftigte im Gesundheits- und teilweise auch im Sozialbereich wird häufig ab der offiziellen ärztlichen Feststellung der Schwangerschaft sofort ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das Infektionsrisiko ist für Krankenschwestern, Altenpflegerinnen oder Erzieherinnen erhöht, daher werden sie freigestellt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Pflegefachperson auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen oder die Arbeitsbedingungen umgestalten. Diese Variante wird aber eher selten angewandt, und das frühzeitige Beschäftigungsverbot ist der gängige Weg. Ein Vorgang, der durchaus kontrovers diskutiert wird. Tatsächlich, so die Kritiker, gehe es nicht nur um den Nutzen für die werdende Mutter, sondern auch die Einrichtungen, bei denen sie angestellt sind. So sei es vor allem bei kleineren Betrieben praktischer, die Mitarbeiterin ins Beschäftigungsverbot zu schicken und ihre Stelle dann – befristet – neu auszuschreiben. Damit umgehen sie den bürokratischen Aufwand einer Umorganisation und die Schaffung von belastungsarmen Arbeitsbedingungen für die Schwangere. Auch spiele die Angst vor Schadensersatz-Forderungen eine Rolle.

Care Potentials ist für Gesundheits- und Sozialhelden da – natürlich auch für Mamas! 

Jede Situation ist individuell! Und Care Potentials, Ihr Personaldienstleister für Traumjobs im Gesundheits- und Sozialwesen, ist individuell für Sie da. Natürlich auch in der Schwangerschaft. Sie wollen alles über Mutterschutz in Ihrem speziellen Fall erfahren? Sie möchten bereits jetzt wissen, welche Jobpotentiale in Ihrem Fachbereich bestehen, wenn Sie aus der Babypause zurückkehren? Wir sorgen für Sie und dafür, dass Sie sich stets aufgefangen fühlen! Treten Sie noch heute mit Care Potentials in Kontakt und lassen Sie sich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beraten.