Das Kapital eines jeden Unternehmens sind die Mitarbeiter – das gilt nicht nur für die freie Wirtschaft, sondern auch für Pflegeeinrichtungen. Wobei hier nicht das Kapital, sondern die Versorgungsqualität im Vordergrund steht.Die Pflegefachkräfte sind dabei Dreh- und Angelpunkt. Damit einzelne Mitarbeiter und Teams ihre Aufgaben erfolgreich und effizient bewältigen können, ist Personalentwicklung wichtig.
Personalentwicklung bezeichnet die gezielte Förderung der Beschäftigten unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Qualifikationen. Sie umfasst:
Die Personalentwicklung in der Pflege beginnt schon bei der Rekrutierung und findet in den folgenden Bereichen statt:
Soll Personalentwicklung in der Pflege erfolgreich sein, müssen bestimmte Strukturen geschaffen werden. Dazu gehören etwa eine gute Kommunikation und Feedback-Kultur mit der Belegschaft sowie eine gewisse Flexibilität in der Organisation, welche die Weiterqualifikation von Beschäftigten ermöglicht. Darüber hinaus beinhaltet die Personalentwicklung beispielsweise folgende Faktoren:
Grundsätzlich ist in helfenden Berufen Wertschätzung besonders wichtig. Eine Unternehmenskultur, die auf individuelle Wünsche in Bezug auf Arbeitsalltag und -bedingungen eingeht, ist in Zeiten des Fachkräftemangels von zentraler Bedeutung. Menschen in Pflegeberufen sind enormen Belastungen ausgesetzt und benötigen daher ein unterstützendes Umfeld. Sonst besteht die Gefahr, dass wertvolle Fachkräfte psychische Leiden wie Burnout entwickeln oder kündigen. Daher ist es essentiell, frühzeitig die Wünsche und den Qualifikationsbedarf der Angestellten zu ermitteln und entsprechende Angebote zu machen.
Schöpfen Fachkräfte im Pflegebereich ihre eigenen Potentiale aus, stellt dies auch einen Mehrwert für ihre Arbeitgeber dar. Manchmal verläuft die Verhandlung um eine Weiterbildung nicht ganz konfliktfrei. Verfügt ein Haus über einen Betriebsrat, so sind Fachkräfte mit Weiterbildungswunsch oftmals klar im Vorteil: Betriebsräte setzen sich für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ein und tragen damit zur Fachkräftebindung bei. Sie sind meist sehr nah an den Angestellten dran und unterstützen einzelne Mitarbeiter, wenn sich diese innerhalb des Pflegebetriebes weiterentwickeln möchten. Die Mitwirkung der Betriebsräte an der Fort- und Weiterbildung basiert auf den ihnen im Betriebsverfassungsgesetz gewährten Rechten. Bei öffentlichen Trägern kommen wiederum Personalräte zum Einsatz, bei kirchlichen gibt es häufig Mitarbeitervertretungen (MAV). Sie haben eine ähnliche Funktion wie Betriebsräte und sind – neben den Führungskräften – Ansprechpartner für Mitarbeiter bei Qualifizierungsfragen.
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