Pflegebedürftig ist nicht gleich pflegebedürftig. Welche Alltagstätigkeiten noch leicht erledigt werden können und wo Hilfe benötigt wird, ist hochindividuell. Geht der eine noch selbstständig einkaufen, braucht der andere die Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Und dann kann sich der körperliche oder geistige Zustand bei älteren Menschen auch ganz plötzlich verändern und neue Herausforderungen mit sich bringen. Kein Wunder, dass Pflegebedürftige selbst sowie ihre Angehörigen viele Fragen haben. Damit adäquat auf jede Form von Pflegebedürftigkeit reagiert werden kann, gibt es in Deutschland ein System aus fünf Pflegegraden. Diese dienen als Orientierung für Betroffene und das Pflegepersonal. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird der Pflegeaufwand bemessen, den professionelles Pflegepersonal oder auch pflegende Angehörige aufbringen müssen. Das Hauptkriterium ist der Zeitaufwand, der für die Grundpflege der Person beansprucht wird. Diese beinhaltet:
Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit ist obendrein die Fähigkeit, selbst seinen Haushalt zu führen, ein wichtiges Kriterium – wobei das nicht zur Kategorie der Grundpflege zählt.
Viele reden noch von „Pflegestufe“, wenn sie „Pflegegrade“ meinen – sogar bisweilen noch das qualifizierte Fachpersonal. Mit dem neuen Gesetz für die Pflegeversicherung wurde 2017 nicht nur der Name für die Kategorisierung geändert, sondern auch die Umwandlung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade vollzogen. Diese Unterteilung hat eine stärkere Differenzierung zum Ziel, damit jene, die noch relativ selbstständig sind, nicht eine „Pauschal“-Pflege erhalten, sondern ihre Autonomie noch bestmöglich erhalten können und dabei auf sie zugeschnittene Unterstützung bekommen. Selbstständigkeit beinhaltet in diesem Zusammenhang die geistigen Fähigkeiten, soziale Kontakte und den Umgang mit Krankheiten und Belastungen.
Der Pflegegrad 1 ist daher für Menschen entwickelt worden, die nur bedingt eingeschränkt sind und noch möglichst lange selbstständig zu Hause wohnen können. Der Pflegegrad 1 enthält beispielsweise folgende Elemente:
Selbstständigkeit ist ein Faktor, der alle Einstufungen in Pflegegrade berührt. Der Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bestimmt. Dabei handelt es sich um Hi(gh) Potentials der Pflegebranche mit Berufserfahrung und den entsprechenden Weiterbildungen. Sie wenden ihr Know-how an, um zu ermitteln, wie ein Pflegebedürftiger tägliche Anforderungen meistert und an welchen Stellen er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Folgende Bereiche prüft der Gutachter:
Der Pflegegutachter verwendet einen Fragenkatalog, der 64 Bereiche umfasst und vergibt für jedes der Kriterien Punkte, die dann zusammengerechnet den Pflegegrad ergeben. Die Pflegegrade von 1 bis 4 sind gegliedert in geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Pflegegrad 5 wird vergeben bei „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Der objektive Gutachter ist dabei aber auch auf die Mithilfe des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen angewiesen, die im Vorfeld bereits dokumentieren sollten, was ihnen auffällt in puncto Mobilität, Ernährung, Körperpflege und Haushalt. Wie lange braucht derjenige für Tätigkeiten, wo hat er Schwierigkeiten, kann er gut allein sein oder muss er beaufsichtigt werden?
Die alte Pflegestufen-Regelung bestimmte nicht nur die Pflegebedürftigkeit, sondern auch Zeitkorridore, innerhalb derer die Versorgung stattfinden sollte. Daher gilt die Umwandlung in fünf Pflegegrade als echter Paradigmenwechsel: Statt auf die Defizite und Einschränkungen zu schauen, die ein Bedürftiger aufweist, liegt der Fokus stattdessen auf seinen Fähigkeiten, Kompetenzen und der erhaltenen Selbstständigkeit. Viele begrüßen allein wegen des sehr viel positiveren Menschenbildes das System der Pflegegrade. Doch dazu braucht es natürlich auch die entsprechenden Rahmenbedingungen: Personalmangel und Zeitdruck sind allgegenwärtig. Dabei bietet der Pflegesektor erstklassige Möglichkeiten, richtig Karriere zu machen. Ob mit einer Weiterbildung oder einem Studium – wer hier hoch hinaus will, hat schon aufgrund des Fachkräftemangels beste Chancen.
Hi(gh) Potentials, die eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Pflege haben, müssen sich um ihre Zukunft jedenfalls keine Sorgen machen. Der demografische Wandel führt zu einem höheren Anteil an Hochbetagten in der Bevölkerung und zu einer steigenden Zahl der Pflegedürftigen. Aus dem Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahrzehnten noch verschärfen soll, ergeben sich also auch positive Effekte – und zwar für die ambitionierten Talente in der Pflegebranche. Sie freuen sich über Arbeitsplatzgarantie und Aufstiegschancen, ob als Pflegedienstleitung (PDL), Case Manager oder als Gutachter. Sie sehen hier die Chance für sich, den Grundstein für eine aussichtsreiche Karriere zu legen? Die Direktvermittler von Care Potentials sagen: Da liegen Sie goldrichtig! Und suchen für Sie so lange die geeignete Stelle, bis sie das perfekte Match gefunden haben. Erfahren Sie mehr über Ihre Perspektiven und kontaktieren Sie Care Potentials für ein kostenloses Gespräch.