Pflegeeinrichtungen nutzen für ihre Arbeitsorganisation für sie passende Pflegesysteme. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, welche die Arbeitsabläufe in der Pflege auf eine bestimmte Weise gestalten. Diese Pflegesysteme bieten eine Rahmenstruktur für die tägliche Arbeit der Pflegefachkräfte und regeln beispielsweise die Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter. Grundlegend unterscheiden sich die Pflegesysteme in der Art der Arbeitsaufteilung und den hierarchischen Regelungen innerhalb des Pflegeteams sowie der Beziehung zu den Patienten oder Bewohnern.
Folgende Pflegesysteme gibt es:
Funktionspflege wird auch als tätigkeitsorientierte Pflege bezeichnet und setzt ihren Fokus auf die Aufteilung des Pflegeprozesses in viele Teilschritte auf Basis einer klaren Hierarchie. Je nach Kompetenz der einzelnen Mitarbeiter werden ihnen Aufgaben zugeteilt, die sie routinemäßig an Pflegebedürftigen durchführen. Dazu gehört beispielsweise
Die wiederkehrenden Arbeitsschritte müssen nicht zwingend von examinierten Fachkräften erledigt werden, daher sind häufig Praktikanten oder Auszubildende dafür zuständig. Sie geben die gesammelten Daten an die Schichtleitung weiter, die sie in der Dokumentation vermerkt. Funktionspflege ist in den meisten Krankenhäusern das vorherrschende Pflegesystem und hat den klaren Vorteil, dass sie überaus effizient ist und Prozesse optimieren kann. Dennoch birgt die Funktionspflege auch Nachteile. Zwar können etwa die Aufgaben schnell und effektiv erledigt werden, doch deren Koordinierung ist aufwändig, da die Arbeiten immer wechselnd von unterschiedlichen Mitarbeitern getätigt werden. Außerdem kann durch den „Tür- und Angel-Kontakt“ nicht wirklich eine Beziehung zu den Patienten erwachsen. Es besteht die Gefahr, dass diese sich mit ihren individuellen Bedürfnissen nicht gesehen fühlen.
Anders ist es bei der Bereichspflege, die zu den patientenorientierten Pflegesystemen gehört. Dabei sind die zu versorgenden Einheiten oder Stationen in feste Bereiche aufgeteilt, für deren Betreuung bestimmte Pflegekräfte zuständig sind. Eine Form der Bereichspflege ist etwa die Gruppenpflege, bei der sich eine Fachkraft um eine überschaubare Gruppe von Patienten oder Bewohnern kümmert. Die Zuordnung erfolgt nach Kriterien wie etwa Erkrankung oder Pflegegrad. Bei der Zimmerpflege wiederum wird die Pflegekraft für eine bestimmte Anzahl von Zimmern – etwa auf einem Flur – eingeteilt und ist folglich auch nur für diese verantwortlich. Ein entscheidender Vorteil dieses Pflegesystems ist die Nähe zu den Bewohnern und Patienten, die den Aufbau von Vertrauen und Bindung ermöglicht. Da die Pflegekraft ihre Schützlinge gut kennt, kann sie auch Veränderungen schneller wahrnehmen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Die Bereichspflege hat jedoch nicht nur positive Seiten. Muss etwa eine Vertretung einspringen, weiß diese meist wenig über den Patienten. Stimmt außerdem die Chemie nicht zwischen Pflegendem und betreuter Person, kann dies zu Konflikten führen. Und nicht zuletzt werden die Vernetzung und der Austausch im Team erschwert, weil jeder in seinem Bereich bleibt.
Die Bezugspflege geht noch einen Schritt weiter, indem eine Pflegekraft für nur einen einzelnen Patienten verantwortlich ist und auch dessen Pflegeplan erstellt, der von Vertretungen ebenfalls einzuhalten ist. Die Versorgung ist – stärker als bei anderen Pflegesystemen – auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet. Es kann sich eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen, auch zu den Angehörigen. Und obwohl die Bezugspflegekraft eine große Eigenverantwortung trägt, bietet solch eine Tätigkeit viel Gestaltungsspielraum und ist deswegen insbesondere für berufserfahrene Hi(gh) Potentials attraktiv. Aufgrund der hohen Eigenverantwortung ist neben dem Praxiswissen eine hohe Stresstoleranz wichtig. Und bei aller Patientennähe ist es zudem von Vorteil, eine gewisse Distanz bewahren zu können.
Generell kommen in der Praxis häufig mehrere Pflegesysteme in Kombination zum Einsatz. In vielen ambulanten und stationären Einrichtungen sind vor allem Auszubildende und Praktikanten den Aufgaben der Funktionspflege zugeordnet: Sie verrichten die Routinetätigkeiten, wie etwa Blutabnahmen, in verschiedenen Bereichen und in wechselnder Besetzung. Alle weitere Versorgung wird wiederum von examinierten Fach- und Führungskräften nach den Prinzipien der Bereichs- oder Bezugspflege durchgeführt.
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