Pflegeversicherung

Pflegeversicherung: Gut abgesichert, wenn es zur Pflegebedürftigkeit kommt

Um die Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten, gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung. Insbesondere der demografische Wandel hat es in den vergangenen Jahrzehnten erforderlich gemacht, ein Finanzierungsmodell zu finden, von dem alle Bundesbürger profitieren. 

Als eigenständiger Ableger der Sozialversicherung wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung (SPV) eingeführt. Jede Person, egal ob gesetzlich oder privat versichert, ist versicherungspflichtig. Neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungen. Die Pflegekasse ist für den Abschluss der Pflegeversicherung zuständig. Sie ist eine Einrichtung des jeweiligen Versicherungsträgers. 

Die Pflegeversicherung gewährleistet eine Kostenübernahme der professionellen ambulanten oder (teil-)stationären Pflege bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dazu gehören zudem: 

  • Hilfsmittel
  • Das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (wie etwa Barrierefreiheit)
  • Leistungen ehrenamtlich Pflegender (Pflegegeld) 

Die Kosten werden von der Pflegekasse vollumfänglich oder in Teilen erstattet. Somit ist die Pflegeversicherung eine der wichtigsten Sozialleistungen des deutschen Staates. 

Leistungen der Pflegeversicherung je nach Grad der Beeinträchtigung

Bis Ende 2016 wurde die Pflegebedürftigkeit und die entsprechenden Versicherungsleistungen nach drei Pflegestufen klassifiziert. Seit 2017 wurde dieses System durch ein passgenaueres Modell aus fünf Pflegegraden ersetzt. Die Pflegebedürftigkeit wurde damit neu definiert und das entsprechende Begutachtungsverfahren überarbeitet. Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird der Pflegeaufwand bemessen, den professionelles Pflegepersonal oder auch pflegende Angehörige aufbringen müssen. Das Hauptkriterium ist der Zeitaufwand, den die Grundpflege der Person beansprucht. Diese beinhaltet:

  • Körperpflege: Waschen bzw. Duschen/Baden, Zähneputzen, Haarpflege, Rasieren, Toilettengänge
  • Ernährung: Zubereitung des Essens in mundgerechten Portionen 
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, An- und Ausziehen, Stehen, Gehen, Verlassen der Wohnung, zum Beispiel für Behördengänge oder Arztbesuche 

Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit ist obendrein die Fähigkeit, selbst seinen Haushalt zu führen, ein wichtiges Kriterium – wobei das nicht zur Kategorie der Grundpflege zählt. 

Die Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland

Die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung war bereits in den 1970er- und 80er-Jahren abzusehen, als mit der gestiegenen Lebenserwartung die Zahl der Menschen, die Pflege benötigten, höher war als je zuvor. Auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit hatte stark zugenommen. Die Folge war, dass viele Bürger die hohen Kosten für die Langzeitpflege nur noch bezahlen konnten, indem sie Sozialhilfe beantragten. 1978 bot dann als erstes Unternehmen die Bayerische Beamtenkrankenkasse eine Pflegekostentagegeld-Versicherung an. Das Thema beschäftigte auch die Politik, und 1981 wurde bei der Gesundheitsministerkonferenz der Länder über den „Aufbau und die Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegedienst“ debattiert. 1984 segnete das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gewisse Musterbedingungen für die Pflegeversicherung ab. 1986 gab es bereits 16 Privatversicherer, die sie anboten. Eine gesetzliche Versicherung wurde jedoch von der Regierung unter Helmut Kohl nicht genehmigt. Tatsächlich sollte es dann noch neun Jahre dauern, bis auch gesetzlich Versicherte profitieren würden: 1995 wurde schließlich die Soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung verabschiedet. Als „Väter der Pflegeversicherung“ galten Staatssekretär Karl Jung sowie Bundesarbeitsminister Norbert Blüm.

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