Unter Rehabilitation – kurz Reha – wird in der Medizin die Wiederherstellung der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Patienten in Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation genannt. Die Reha ist immer eine interdisziplinäre Aufgabe, die in Zusammenarbeit verschiedener Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und bei Bedarf auch Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden oder anderen Spezialisten erfolgt.
Als Erweiterung der Reha wird die Prähabilitation verstanden, der gezielte Aufbau von Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer durch eine Bewegungstherapie vor einem operativen Eingriff.
Tatsächlich ist der Begriff der Reha für eine langfristige Nachsorge bei schweren Operationen, Erkrankungen oder Verletzungen sowie für die Betreuung und Förderung chronisch Kranker oder Körperbehinderter seit dem Mittelalter nachweisbar. Auch die Römer suchten schon gezielt heilende Quellen zur Erholung nach Verletzungen auf. Das Wort Rehabilitation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung. Der Bedarf an einer medizinischen Reha entstand vor zirka 100 Jahren nach dem Ersten Weltkrieg: Es galt, die verletzten Soldaten schnell wieder in die Lage zu versetzen, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben.
Die moderne Definition des Begriffs findet sich im Technical Report (668/1981) der Weltgesundheitsorganisation. Darin heißt es „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“ Seit 2017 werden auch vermehrt Angebote in der Tele-Rehabilitation genutzt. Durch sie können Reha-Leistungen auch über bestehende räumliche oder zeitliche Distanzen hinweg angeboten werden. Damit die Qualität solcher Angebote gewährleistet ist, wurden entsprechende Anforderungen an die Tele-Reha-Nachsorge formuliert.
Nicht jeder, der eine schwere Operation oder Krankheit überstanden hat, kommt automatisch zur Reha. Reha-Maßnahmen werden nur erbracht, wenn der Patient Reha-bedürftig und Reha-fähig ist. Das wird im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung ermittelt. Eine Reha-Bedürftigkeit liegt laut Krankenversicherung vor, wenn über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz medizinischer Rehabilitation erforderlich ist oder – gemäß der Rentenversicherung – der Patient den beruflichen Anforderungen behinderungsbedingt nicht entsprechen kann. Unter Reha-Fähigkeit wird der voraussichtliche Erfolg der Maßnahmen verstanden. Sie setzte eine hinreichende Belastbarkeit und Motivation seitens des Patienten voraus. Je nach Art der Ursache der Beschwerden findet die Reha stationär, teilstationär oder ambulant statt und gliedert sich in verschiedene Fachbereiche, unter anderem:
Reha-Maßnahmen werden von anerkannten Reha-Trägern durchgeführt. Welcher Kostenträger für eine jeweilige Maßnahme zuständig ist, orientiert sich am Grund der Wiedereingliederung. Bei einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Gewährleistung der beruflichen Teilhabe zuständig. Ist die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit bedroht, kümmert sich der Rentenversicherungsträger um die Erbringung entsprechender Leistungen. Krankenkasse und Rentenversicherung sind am häufigsten für die Kostenübernahme zuständig. Die zulässigen Träger sind im sechsten Sozialgesetzbuch definiert und umfassen die:
Die Pflege in der Rehabilitation unterscheidet sich von der regulären Arbeit in einem Krankenhaus oder einem ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekräfte arbeiten eng zusammen mit dem Patienten am Wiedererlangen ihrer Selbstständigkeit. Hier gilt es, zuerst die verbliebenen Fähigkeiten festzustellen und ein Ziel zu formulieren. Alle Reha-Maßnahmen richten sich nach der jeweiligen Phase, in der sich ein Patient befindet. Hierbei werden folgende Phasen unterschieden:
Nicht immer ist eine stationäre Behandlung erforderlich. Häufig finden auch einfache Maßnahmen statt, die zur Befähigung der beruflichen Ausübung geeignet sind, beispielsweise eine Umschulung oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Der Begriff der Reha wird im Gesundheitswesen hauptsächlich in die Bereich Medizinische Reha und Anschlussheilbehandlung unterteilt. Anschlussheilbehandlungen sind Maßnahmen, die sich unmittelbar an eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt anschließen und innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung angetreten werden müssen. Unter Medizinischer Reha wird die gezielte Diagnostik und Therapie verstanden, um Erkrankungen zu behandeln, die zu Störungen und Beeinträchtigungen im Beruf und Alltag führen können. Ihr Ziel ist die Abwendung einer körperlichen Behinderung. Grundsätzlich gilt die Regel: Reha vor Rente. Die Reha bekämpft die Krankheitsfolgen und behebt entstandene Funktions- und Tätigkeitseinschränkungen, um weitere gesundheitliche und soziale Einschränkungen abzuwenden.
In Hinsicht auf den demografischen Wandel ist Reha die Zukunft. Qualifizierte medizinische Rehabilitation wird vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung integrierter Versorgung und kürzerer Verweildauer in Akuthäusern immer wichtiger. Jedes Talent, das an einer Reha beteiligt ist, kann sich also über glänzende Karriereaussichten freuen: Physiotherapeuten, Logopäden, Ernährungsberater, Krankenpfleger, Masseure, Orthopädietechniker, Heilpädagogen und viele andere Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialbranche. Wer am liebsten sofort loslegen möchte, wendet sich an die Jobvermittler von Care Potentials. Wir wissen, wo Hi(gh) Potentials wie Sie am besten unterkommen.
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