Unter Rettungsdienst versteht man allgemein die professionelle Hilfe für Notfallpatienten. Seine Aufgabe ist es, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen oder Erkrankungen – durch den Einsatz qualifizierter Rettungskräfte sowie den geeigneten Rettungsmitteln schnell und sachgerecht zu helfen, Leben zu retten oder Leid zu lindern.
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der organisierten, nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und der staatlichen Daseinsvorsorge. Er gliedert sich in die Bereiche Notfallrettung und Krankentransport. Auch die Spezialorganisationen Luftrettung, Bergrettungsdienst, Höhlenrettung und Wasserrettung sind Teile des Rettungswesens.
Napoleon organisierte erste frühstrukturelle Ansätze eines Rettungsdienstes im Rahmen seiner Kriegszüge. Seinerzeit war es nicht üblich, die Heere ärztlich zu begleiten, aber es wurde eine Art Dienst zur Hilfe verletzter Soldaten gebildet – wenn dieser auch aus Friseuren und Barbieren bestand. Während der Kämpfe blieben sie in sicherer Entfernung. Sobald es die ersten Verletzten gab, rannten sie mit Holzkarren auf das Schlachtfeld und transportierten die Verwundeten ab und versorgten ihre Wunden.
Erst Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jeden Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von „Scheintoten“ ausgesetzt wurden. Sie enthielten auch zeitgenössische Anleitungen zur Hilfeleistung und Lebensrettung. Zum Ende des 19. Jahrhunderts schließlich verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organsiertes Krankenbeförderungssystem. Für die Durchführung waren private Unternehmen wie zivile Samariter-Vereine, die Feuerwehr oder die Sanitätskolonnen des Deutschen Roten Kreuzes zuständig. In den 1950er-Jahren macht die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs und ein entsprechender Anstieg der Unfallzahlen die behördliche Neuorganisation des Rettungswesens nötig.
Die Notfallrettung organisiert präklinische, medizinische Hilfe für Patienten in Notfallsituationen und wird von notfallmedizinisch geschultem ärztlichem und nichtärztlichem Rettungsfachpersonal durchgeführt. Aufgabe der Notfallrettung ist es, bei Patienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchzuführen und – falls notwendig – ihre Transportfähigkeit herzustellen.
Neben dem Einleiten und Durchführen lebensrettender Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung oder Erhaltung lebensnotwendiger Vitalfunktionen können auch psychiatrische Notfälle oder die Sichtung und Versorgung von Massenanfällen mit mehreren Verletzten und Erkrankten in den Aufgabenbereich des Rettungsdienstes fallen. Nicht selten entscheidet schnelles und gezieltes Handeln über Leben und Tod. Lebensbedrohliche Situationen, in denen der Rettungsdienst gerufen wird, können sein:
Bei den Einsatzarten des Rettungsdienstes wird zwischen Primäreinsätzen (Notfallrettung) und Sekundäreinsätzen (Intensiv- und Krankentransporte) unterschieden. Die Einsatzbewertung findet auf Basis des NACA-Scores statt, einem System zur Beschreibung des Schweregrads von Verletzungen, Erkrankungen oder Vergiftungen.
An einer Einsatzstelle treffen nicht selten verschiedene Rettungsfachkräfte und Einheiten aufeinander. Neben dem Rettungsdienst sind dann weitere Fachdienste wie Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk sowie verschiedene Schnell-Einsatz-Gruppen beteiligt. Verantwortlich sind die entsprechenden Personen mit Führungsaufgaben: Einsatzleiter Rettungsdienst, Feuerwehrkommandant oder Einsatzabschnittsleiter. Sie ordnen den Raum und legen fest, wo beispielsweise die Patientenablage oder der Rettungsmittelhalteplatz eingerichtet werden. Für den Erfolg des Einsatzes – und insbesondere für die Versorgungsqualität der Notfallpatienten – ist es wichtig, dass eine eindeutige Aufgabenverteilung zwischen den Rettungskräften hergestellt wird. Jeder im Team kennt seinen Platz, sowohl im Fahrzeug als auch an der Einsatzstelle.Bei einem Großteil der Rettungsdienst-Einsätze sind die meisten Abläufe sehr ähnlich. Hierdurch kommt es zu einem standardisierten Vorgehen, wozu auch die Aufgabenteilung im Rettungs-Team zählt. Die Aufgabenteilung im Rettungs-Team ist von Wache zu Wache und je nach Rettungsdienstbereich unterschiedlich. Gleich ist jedoch an allen Standorten, dass eine klare Aufgabenteilung und Kommunikation die Grundlage für eine gute Patientenversorgung bildet.
Mit dem Sanitätergesetz von 2002 wurde erstmals zwischen Rettungssanitätern und Notfallsanitätern unterschieden. Rettungssanitäter sind für den Rettungsdienst und Krankentransport ausgebildete Fachkräfte. In ihrer Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter Patienten vermittelt. Der Notfallsanitäter, früher Rettungsassistenten genannt, ist die höchste nicht akademische medizinische Qualifikation im Rettungsdienst. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung und können sogenannte Notfallkompetenzen erwerben, wie beispielsweise das Legen eines peripheren Venenzugangs, die Gabe bestimmter Notfallmedikamente sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten, die üblicherweise dem Notarzt vorbehalten sind, dürfen angewendet werden, wenn kein Notarzt verfügbar ist und andere Maßnahmen nicht ausreichen. Als Rettungshelfer werden Absolventen des Grundlehrgangs zum Rettungssanitäter bezeichnet und Sanitätshelfer sind Mitarbeiter, die eine grundlegende Sanitätsausbildung durchlaufen haben.
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