Die deutsche Gesellschaft altert rapide. Aktuell sind in Deutschland rund 17,5 Millionen Menschen 65 Jahre oder älter. Das sind 21 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung. Tendenz steigend: Gemäß Prognosen werden es im Jahr 2030 schon 29 Prozent sein und im Jahr 2060 ganze 34 Prozent. Dann werden Menschen, die 85 Jahre oder älter sind, einen Anteil von neun Prozent der Deutschen ausmachen.
Anhand dieser Zahlen wird schnell deutlich, dass die Themen Altenpflege, Seniorenheim, Altenheim oder Pflegeheim immer wichtiger werden. Ein Seniorenheim ist ein Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter. Es gibt das Seniorenheim in drei Abstufungen: das Seniorenwohnheim, das Seniorenheim und das Seniorenpflegeheim.
Diese Bereiche bieten ein je unterschiedliches Maß an Pflege der Bewohner. Folglich unterscheiden sich auch die Anforderungen an die Fachkräfte für Altenpflege. Während in der am wenigsten pflegeintensiven Stufe, dem Seniorenwohnheim, durchaus die Qualifikation eines Altenpflegehelfers ausreichen mag, ist in der pflegeintensivsten Stufe, dem Seniorenpflegeheim, die Qualifikation eines Examinierten Altenpflegers notwendig. Denn er kann neben der reinen Körperpflege auch die medizinische Behandlungspflege oder die sozialpflegerische beziehungsweise psychiatrische Betreuung leisten.
In einem Seniorenheim sind die verschiedensten Berufsgruppen gefragt. Wer seinen Job in der Krankenpflege, Altenpflege, dem sozialen oder therapeutischen Bereich, liebt, findet seinen nächsten Karrierestep im Seniorenheim bei Care Potentials. Care Potentials ist der Personalvermittler, der auf den Sozial- und Gesundheitssektor spezialisiert ist und Talenten die besten Jobs in diesen Bereichen bietet.
Es gibt immer mehr Seniorenheime und Pflegeheime in Deutschland. Im Jahr 2019 sind es bereits rund 12.000. Ihre Träger sind zum Teil privat und zum Teil freigemeinnützig. Ein Seniorenwohnheim bietet das Wohnen in einer abgeschlossenen Wohnung oder einem Apartment an. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden hier weitgehend von den Bewohnern selbst vorgenommen. Eine Betreuung erfolgt hier lediglich über einen Notrufservice – für den Fall der Fälle. Mit beginnender Pflegebedürftigkeit können die Bewohner aus dem Seniorenwohnheim in ein angegliedertes Seniorenpflegeheim umziehen.
Im Seniorenheim wiederum überwiegt ebenfalls das selbstbestimmte Leben. Unter der Unterbringung in einem Seniorenheim versteht man das Wohnen in einem eigenen Zimmer oder einem Apartment. Die Bewohner dürfen ihre eigenen Möbel in der Regel mitnehmen. Die allgemeine Haushaltsführung wird den Bewohnern des Seniorenheims aber abgenommen. Sie müssen keine Tätigkeiten wie Kochen oder Putzen mehr selbst durchführen – diese werden vom Pflegepersonal übernommen.
Deutlich anders geht es im Seniorenpflegeheim oder auch Altenpflegeheim zu. Hier leben ältere Menschen, die rund um die Uhr eine ausgeprägte Pflege benötigen. Im Seniorenpflegeheim sind die Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern untergebracht, die zwar einem Krankenhaus ähneln, aber mit persönlichen Gegenständen ausgestattet werden dürfen. Im Seniorenpflegeheim gehört eine umfassende Betreuung ebenso dazu wie die komplette Übernahme aller hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Laien, die keine berufliche Berührung mit Seniorenheimen haben, denken als Erstes an die notwendige Altenpflege rund um den Körper. Wer sich allerdings mit der Materie auskennt, weiß, dass das Versorgungsangebot in einem Seniorenheim weit darüber hinausgeht. Vielmehr geht es darum, den Bewohnern so viel „Alltagsnormalität“ wie möglich zu bieten.
Ein Seniorenheim und seine Angestellten müssen natürlich auch finanziert werden. Die Mittel dafür stammen aus verschiedenen Quellen. Maßgeblich für die Finanzierung sind in Deutschland das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) und das Sozialhilferecht (SGB XII). Sie legen die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und die Finanzierung der Seniorenheime fest.
Kostenträger und Heimträger handeln ihre Verträge immer auf Basis dieser Gesetze aus. Weitere Rechtsprechungen sind für den Betrieb eines Seniorenheims relevant. So müssen unter anderem die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO), das landesrechtlich geregelte Heimrecht oder die Mitbestimmungs- und Verbraucherrechte der Bewohner beachtet werden.
Seniorenheime müssen zudem regelmäßig überprüft werden. Die Heimaufsicht, angesiedelt bei Stadtämtern oder dem Gesundheitsamt, prüft daher, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung eines Seniorenheimes erfüllt werden. Eine weitere Kontrollinstanz ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er führt im Auftrag der Pflegekassen Qualitätsprüfungen der Heime durch.
Letztere Punkte spielen in eines der wichtigsten aktuellen Themen der Seniorenheime hinein: Den Fachkräftemangel in der Altenpflege. Zunehmend fehlen Fachkräfte in der Altenpflege. Offene Stellen können oft nur schwer nachbesetzt werden. Denn mehrere Faktoren haben den Beruf der Altenpflege bislang unattraktiv gemacht: von den Arbeitsbedingungen bis zum Gehalt. Zeit, dass Hi(gh) Potentials der Altenpflege sich ihren Traumjob im Seniorenheim zu Top-Konditionen sichern.
Ob ein Seniorenheim ein schönes Umfeld für seine Bewohner bietet, steht und fällt maßgeblich mit den Mitarbeitern. Sind diese berufsglücklich, können sie zu Höchstleistungen auflaufen. Damit dieser Optimalzustand erreicht wird, bietet der Personalvermittler Care Potentials seinen Bewerbern Jobs im Seniorenheim an, die rundum passen.
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