Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) ist eine Interessensvertretung der gesetzlich Rentenversicherten und Krankenversicherten, Menschen mit Behinderung in Deutschland sowie Pflegebedürftigen. Der Sozialverband verfolgt das Ziel, soziale Gerechtigkeit herzustellen und zu bewahren und setzt sich für den Erhalt und Ausbau sozialer Absicherungen ein.
Tatsächlich änderte die Organisation in ihrer bewegten Geschichte ganze sechs Mal ihren Namen: Je nachdem, welche Personenkreise vertreten wurden, fanden diese im Namen Erwähnung. Auch die politischen Veränderungen spiegeln sich im Namen wider. Der Verband, der zuvor stets „Reichsbund“ im Titel hatte, heißt seit 1999 Sozialverband Deutschland e.V.
Der Verband ist überparteilich organisiert. Mitglieder bekommen Unterstützung auf diversen Gebieten, zum Beispiel können sie sich vom SoVD bei Klageverfahren vor dem Sozialgericht vertreten lassen. Des Weiteren haben Mitglieder Anspruch auf Beratungsangebote des Sozialverbandes in Fragen
In den vielfältigen Arbeitsbereichen des Sozialverbandes sind Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens gefragt, beispielsweise Talente der Sozialen Arbeit oder der Pflegeberatung. In den vom Sozialverband geführten Berufsbildungswerken und Werkstätten für Menschen mit Behinderung finden zudem Fachkräfte im Gebiet der Heilpädagogik sowie der Sonder- und Sozialpädagogik interessante Tätigkeitsfelder.
Der Sitz des SoVD ist in Berlin, doch gibt es deutschlandweit ganze 3.000 Landes-, Kreis- und Ortsverbände. Die Anzahl der Mitglieder beläuft sich auf rund 570.000.
Der Sozialverband wurde 1917 in Berlin gegründet, damals unter dem Namen Reichsbund der Kriegsbeschädigten und Kriegsteilnehmer. Das Ziel war, die Versorgungsansprüche der Kriegsopfer des Ersten Weltkriegs und ihrer Angehörigen durchzusetzen. Die Riege der Gründungsmitglieder stammte aus der Arbeiterbewegung, aus sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften. Dennoch war der Verband nicht parteipolitisch gebunden. Ab 1919 durften auch Frauen Mitglied werden – eine Seltenheit für damalige Verhältnisse. Ganze 830.000 Mitglieder zählte der Reichsbund. In der Weimarer Republik konnte er an der Umsetzung wichtiger Sozialgesetze mitwirken, auf denen noch heute unsere Sozialgesetzgebung fußt.
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 bedeutete einen Wendepunkt in der Arbeit des Reichsbundes. Ein Widerstand gegen Hitler und dessen Gleichschaltungspolitik war zwecklos und somit löste sich die Organisation auf. Nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 konnte sich der Verband daraufhin unbelastet neu gründen. In den kommenden Jahrzehnten etablierte er sich als Soziallobbyist auf verschiedenen Ebenen. So erreichte der Sozialverband 1962 die Abkehr von der diskriminierenden Armenfürsorge und dem zersplitterten öffentlichen Fürsorgerecht durch die Schaffung des Bundesozialhilfegesetzes.
Einen seiner größten Erfolge erreichte der Verband mit dem 1974 verabschiedeten Schwerbehindertengesetz, in dessen Schutz alle Menschen mit Behinderung – unabhängig von deren Schweregrad – einbezogen wurden.
1978 erfolgte in Bremen die Inbetriebnahme des ersten deutschen Berufsbildungswerkes, einer Einrichtung, in der Menschen mit Behinderung eine Ausbildung absolvieren können. Damit leistete der Sozialverband Pionierarbeit: Heute gibt es in den 52 Berufsbildungswerken in Deutschland insgesamt rund 14.000 Ausbildungsplätze in über 200 verschiedenen Berufen. Träger dieser Einrichtungen sind neben dem Sozialverband heute beispielsweise die Caritas, die Diakonie, das Jugenddorfwerk Deutschland oder das Kolpingwerk. Finanziert werden sie von der Bundesagentur für Arbeit.
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