Nachdem am 29.11.2019 das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft getreten ist, sind Themen wie ein Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenzen in die nächste Runde gegangen. Und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versprach: „Wir stärken die Voraussetzungen dafür, dass nach Tarif bezahlt wird – und die Höhe sich unterscheidet, je nachdem, ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind."
Eine Möglichkeit wäre der flächendeckende Tarifvertrag für die gesamte Pflegebranche, und zwar unabhängig vom examinierten Altenpfleger oder Krankenpfleger. Bisher ist Krankenpfleger der weitaus besser bezahlte Beruf. Ein Flächentarifvertrag wird zwischen den Tarifpartnern abgeschlossen und vom Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgesetzt. Die ausgehandelten Tariflöhne gelten dann für die gesamte Branche. Kirchliche Pflegelohn-Kommissionen werden in die Entscheidung einbezogen. Bisher war das System vom Pflegemindestlohn geprägt, nun könnten neue Wege beschritten werden.
Tarifverhandlungen sind in einer traditionell fragmentierten Berufsgruppe wie der Pflegebranche ein schwieriges Unterfangen. Zumindest klagt die Gewerkschaft ver.di, auf Arbeitgeberseite sei zu wenig Interesse an einem Branchentarifvertrag vorhanden. Tatsächlich gibt es nicht für alle denselben Anreiz zu einer Veränderung. So wird ein Fünftel der im Pflegebereich Beschäftigten tariflich bezahlt. Die vielen privaten Träger bevorzugen verbindliche Lohnuntergrenzen, und die kirchlichen sind auch weiterhin gesetzlich vom Rest der Branche abgetrennt und verfügen über ein Selbstbestimmungsrecht. Die 2019 gegründete Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche versucht, alle Interessen miteinander zu vereinen und Tarifverhandlungen zu führen.
Ein wichtiger Vorstoß vollzog sich Ende Januar mit der Verabschiedung eines neuen Pflegemindestlohns:
Trotz dieses Erfolges benennt die Gewerkschaft ver.di einen bundesweiten Tarifvertrag zu Mindestbedingungen in der Altenpflege als ein wichtiges Ziel. Wie, ob und vor allem wann er ausgearbeitet sein wird, bleibt offen.
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