Wer einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegt, kann auch mal selbst krank werden. Wer kümmert sich dann um den Pflegebedürftigen? Ist der pflegende Angehörige verhindert, sei es auch für einen Urlaub, hat der zu Pflegende oft Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Sie vertritt die Hauptpflegeperson in ihrer Abwesenheit und wird auch als Ersatzpflege oder Pflegevertretung bezeichnet.
Den Anspruch auf Verhinderungspflege regelt § 39 SGB XI. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Während dieser Zeit zahlen Pflegekassen die Hälfte des Pflegegeldes über einen Zeitraum von vier Wochen pro Jahr. Bei einem Klinikaufenthalt wird das volle Pflegegeld für vier Wochen weitergezahlt, wenn der Pflegebedürftige
Bei Verhinderung einer Pflegeperson kann die Pflege von einem zugelassenen Pflegedienst übernommen werden. Voraussetzung für die Beantragung der Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die reguläre Wartezeit von sechs Monaten gilt auch als erfüllt, wenn sich mehrere Personen die Pflege zeitlich geteilt haben. Die Pflege muss nicht ununterbrochen ausgeführt worden sein.
Angehörige, Nachbarn oder Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten können als Ersatzpflegepersonen die Grundpflege übernehmen. Diese beinhalten die Körperpflege, Toilettengänge oder Windelwechsel, die Ernährung sowie die Mobilität des Pflegebedürftigen. Auch Tätigkeiten im Haushalt wie beispielsweise Wäsche waschen, Betten beziehen, Aufräumen, Putzen, Kochen, Abwaschen oder Einkaufen zählen zu den Aufgaben der Verhinderungspflege. Sie können auch von einer professionellen Reinigungskraft oder Hauswirtschaftskraft übernommen werden.
In der Regel wird die Verhinderungspflege von Pflegefachkräften ambulanter Pflegedienste übernommen. Als ambulante Pflege wird die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung genannt. Häusliche Krankenpflege ist ein grundlegender Bestandteil der gesetzlichen Pflegeversicherung, die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfasst.
Wer die Verhinderungspflege beantragt, bespricht bei dieser Gelegenheit auch den genauen Bedarf der Pflegeperson mit dem Pflegedienst. Die Fachkräfte der ambulanten Pflege bekommen ein Zeitfenster zugeteilt, in dem sie den Patienten entsprechend seiner Wünsche und seines Bedarfes versorgen können. Im Bereich der ambulanten Pflege und der Verhinderungspflege werden aktuell in ganz Deutschland und der Schweiz qualifizierte Fach- und Führungskräfte gesucht, um eine professionelle Versorgung der Pflegebedürftigen auf einem hohen Niveau halten zu können.
Sind Sie ausgebildete Pflegefachkraft? Dann gehören Sie zu den glücklichen Hi(gh) Potentials, die sich über hervorragende Karriereaussichten freuen dürfen! Als hochqualifizierte Fach- und Führungskraft in der Pflege stehen Ihnen viele Türen offen: Sind Sie bereit für den nächsten Karriereschritt?
Melden Sie sich kostenlos über das Portal bei Care Potentials an und profitieren von unserem exzellenten Karrierenetzwerk. Lassen Sie sich als Fachkraft oder Führungskraft in eine der zahlreichen, teils unveröffentlichten Vakanzen in Ihrem Fachbereich vermitteln. 100 % diskret und kostenfrei. Uns liegen nicht nur Ihre Karriere, sondern auch Ihre Wünsche am Herzen. Sichern auch Sie sich Ihren persönlichen Vorsprung und vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein persönliches Gespräch! Wir verhelfen Ihnen gern zum Erfolg.