Vormundschaft

Vormundschaft: Eine gesetzliche Vertretung der Interessen von Kindern 

Vormundschaften sind in der Gesellschaft mit negativen Assoziationen besetzt – kein Wunder, sind sie doch häufig mit schweren Schicksalen verbunden. Vormünder sind für Minderjährige, die niemanden mehr haben, unersetzliche Begleiter. Sie regeln ihre Angelegenheiten und setzen ihre Interessen durch.

Vormund regelt alle Angelegenheiten für das betroffene Kind

Vormundschaften können entweder von Amts wegen oder vom Familiengericht angeordnet werden. Das Jugendamt ist etwa automatisch gesetzlicher Amtsvormund, wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird oder wenn eine unverheiratete Minderjährige ein Kind bekommt und die Vaterschaft entweder unbekannt ist oder angefochten wird. Grundsätzlich steht das Kindeswohl an erster Stelle. 

Früher erhielten zumeist nur Waisenkinder einen Vormund, heute können auch eine schwere Erkrankung der Eltern oder der Entzug des Sorgerechts aufgrund von Misshandlung zu einer Vormundschaft führen. Ein Familiengericht kann darüber entscheiden, dass Eltern die Verantwortung für ihr Kind entzogen und diese einem anderen Erwachsenen übertragen wird. Die Person ist fortan für die persönliche und rechtliche Vertretung des Kindes – des Mündels – zuständig, organisiert einen Platz in einem Heim, bei einer Pflegefamilie oder im betreuten Wohnen. Der Vormund lebt üblicherweise nicht selbst mit dem Kind zusammen. Des Weiteren kümmert sich derjenige um die finanziellen Aspekte. Bei der sogenannten Ergänzungspflege behalten Eltern eine Teilverantwortung und der Vormund ist lediglich zuständig für Themen wie die Aufenthaltsbestimmung, die Beantragung von Jugendhilfeleistungen, der medizinischen Versorgung sowie der Unterstützung in Schule oder Ausbildung.

Unabhängigkeit von Vormündern im Interesse des Mündels

Rund 42.000 Kinder leben in Deutschland unter einer gesetzlichen beziehungsweise bestellten Amtsvormundschaft. Um Vormund zu werden, bedarf es keiner fachlichen Mindestqualifikation, daher kann generell jeder Erwachsene durch ein Familiengericht zum Vormund erklärt werden. Findet sich keine geeignete Person, so kommt diese Aufgabe einem qualifizierten Jugendamtsmitarbeiter zu, der zumeist mehrere Kinder als Vormund betreut. Dabei handelt es sich um Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, die über die fachliche Kompetenz sowie umfangreiche Berufserfahrung verfügen. Sie sind für die speziellen Probleme von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert, aber auch für alle aufkommenden Rechts- und Verwaltungsfragen geschult. 

Vormünder agieren weisungsfrei und unabhängig. Sie fokussieren sich komplett auf die Interessen des Mündels, das sie begleiten und vertreten dabei nicht ihren Arbeitgeber. Sie müssen daher nicht Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen. Ein Sozialarbeiter des Heimes, in dem das Kind untergebracht ist, darf nicht dessen Vormund werden, da keine vollständige Unabhängigkeit gegeben ist.

Über folgende Angelegenheiten entscheidet der Vormund:

  • Wohnort beziehungsweise Wohnform des Mündels
  • Die Schule, die das Mündel besucht
  • Einen Ausbildungsvertrag des Mündels
  • Gegebenenfalls notwendige Operationen oder medikamentöse Behandlungen
  • Elternkontakte

Die Beziehung zwischen Vormund und Mündel sollte vertrauensvoll sein und regelmäßige Treffen beinhalten. Eine offene Kommunikation ist dabei zentral, damit der Vormund adäquate Entscheidungen treffen und in Krisensituationen rechtzeitig eingreifen kann. Grundsätzlich endet mit dem 18. Geburtstag des Mündels die Vormundschaft. Sollte es davor zu unüberbrückbaren Differenzen und Konflikten kommen, so kann eventuell eine neue Vertrauensperson bestellt werden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten einen Vormund 

Eine besondere Situation stellt die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dar. Seit einigen Jahren befassen sich Jugendämter und Vormundschaftsvereine verstärkt mit den Herausforderungen, die diese Aufgabe mitbringt. Diese sind wie folgt: 

  • die Vertretung der Kinder / Jugendlichen in Fragen des Ausländerrechts und beim Asylverfahren vor Behörden und Gerichten,
  • die Sicherung des Lebensunterhalts,
  • die Sicherung der Geburtsurkunde und Ausweispapiere
  • die Hilfe bei der Überwindung von Sprachbarrieren und
  • die intensive Mithilfe bei der Perspektiventwicklung für den Aufenthalt in Deutschland oder gegebenenfalls die Rückkehr ins Heimatland

Unterschied zwischen Vormundschaftsabteilung und Sozialem Dienst

Übrigens: Zuständige für Vormundschaften in Jugendämtern arbeiten unabhängig von deren Sozialem Dienst. Im Sozialen Dienst Beschäftigte entscheiden über die Gewährung von Leistungen, wie beispielsweise Familienhilfe, führen Erziehungsberatungen durch und prüfen, ob Minderjährige sicher in ihr Elternhaus zurückkehren können. Amtsvormünder hingegen sind dazu verpflichtet, intensiven Kontakt mit ihren Mündeln zu pflegen und deren Rechte durchzusetzen. Dabei handelt es sich um erfahrene Hi(gh) Potentials des Sozialwesens – eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gibt es jedoch nicht. Dennoch gibt es Institute, die Weiterbildungen und Schulungen zum Amtsvormund anbieten. 

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