Nicht nur Ärzte stehen immer wieder vor ethischen und rechtlichen Fragen bei der Behandlung ihrer Patienten. Auch Kranken- und Altenpfleger sind mit zahlreichen Gesetzen und Richtlinien konfrontiert. Das Wissen, das in der Ausbildung vermittelt wird, sollte jedoch immer mal wieder auf den neuesten Stand gebracht werden. Viele professionelle Fachkräfte mit Berufserfahrung absolvieren daher eine Weiterbildung im Bereich Recht in der Pflege. Sie ist zudem ein gutes Fundament für Weiterbildungen zum Pflegeberater, Case Manager oder zum Pflegesachverständigen.
Juristisches Wissen ist für Hi(gh) Potentials im Gesundheits- und Sozialwesen unerlässlich. Pflegefachkräfte beschäftigen sich zum Beispiel immer wieder mit Patientenverfügungen oder auch der Rechtsfähigkeit von Demenzkranken. Doch es gibt noch zahlreiche weitere rechtliche Fragen, die ein gewisses Know-how erfordern. Dazu gehören Haftungsansprüche bei Behandlungsfehlern, das Verhalten gegenüber dem Patienten allgemein, Datenschutzfragen sowie arbeitsrechtliche Konflikte. In einer pflegerechtlichen Weiterbildung erörtern die Teilnehmer die unterschiedlichsten Fälle und Szenarien und erwerben das nötige Wissen, um in der jeweiligen Situation korrekt zu handeln. Denn es ist im Zweifelsfall sehr wichtig, seine Rechte und die der betreuten Personen zu kennen. Darf man etwa einen Patienten fixieren, der sich selbst verletzen würde, oder gilt dies als gesetzeswidriger Freiheitsentzug? Darf man eine Person mit Demenz einschließen, damit sie nicht die Station verlässt und sich selbst in Gefahr bringt? Ein Lehrgang in Pflegerecht beantwortet solche Fragen, frischt Wissen auf und informiert über Neuerungen und Gesetzesänderungen. Außerdem dienen die Kurse dazu, das Bewusstsein der Kursteilnehmer für juristisch relevante Situationen zu stärken. Behandelt werden Rechtsnormen, Haftungs- und Arbeitsrecht, Sterbehilfe, Patientenverfügungen und Betreuungsrecht.
Wer sich für einen Lehrgang in Pflegerecht interessiert, sollte wissen, dass es keine einheitliche Weiterbildung in diesem Bereich gibt. Tatsächlich existieren auf dem Markt zahlreiche Kurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Sie tragen Namen wie „Pflegerecht“, „Gesundheits- und Sozialrecht“ oder auch „Recht für die Pflegedienstleitung“.
Folgende Module stehen häufig auf dem Lehrplan einer pflegerechtlichen Weiterbildung:
Die Voraussetzungen für eine Weiterbildung im Pflegerecht hängen davon ab, an wen sich das jeweilige Angebot richtet. Einige Anbieter verlangen als Mindestvoraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung aus dem pflegerischen Bereich, andere sind speziell für Führungskräfte konzipiert. Häufig wird ein gewisses Maß an Berufserfahrung verlangt. Neben den formalen Qualifikationen ist natürlich das Interesse an der Materie wichtig: Die Inhalte können relativ trocken sein und nicht jede Pflegefachkraft kann sich für teilweise komplizierte Gesetzestexte begeistern. Doch auch hier kommt es auf den jeweiligen Kurs an, und ein hochwertiger Lehrgang zeichnet sich dadurch aus, dass zu den eher nüchternen Inhalten auch ein lebendiger Praxisbezug hergestellt wird. Eine pflegerechtliche Weiterbildung bietet sich vor allem für ambitionierte Hi(gh) Potentials an, die Führungspositionen anstreben oder bereits eine innehaben. Denn insbesondere Führungskräfte sind sehr häufig mit juristischen Fragen konfrontiert. Fundiertes Fachwissen auf diesem Gebiet ist auf jeder Station der Karriereleiter ausgesprochen wertvoll.
Was die Dauer eines Kurses betrifft, so gibt es erhebliche Unterschiede: Manche umfassen nur 20 Stunden, andere sind auf Wochen oder gar Monate ausgelegt. Auch der Aufbau variiert: Einige Lehrgänge folgen einer modularen Struktur, beinhalten ein Praktikum und schließen mit einer Prüfung ab. Andere bieten einen Gesamtüberblick, sind ohne Praxisanteil und Prüfung. Während es Kurse gibt, die komplett online absolviert werden, führen manche Anbieter rechtsbezogene Lehrgänge direkt in Pflegeeinrichtungen durch. Darüber hinaus gibt es umfangreiche berufsbegleitende oder Vollzeit-Präsenzlehrgänge an Hochschulen und Universitäten.
Jede Weiterbildung sollte vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden und muss sich mit dem Berufsalltag vereinbaren lassen. Das ist im Normalfall kein großes Problem. Da kein einheitlicher Abschluss für Weiterbildungen aus dem Pflegerecht existiert und auch keine klare Qualifizierung daraus hervorgeht, sollte man sich zuvor ein Bild davon machen, wie der Lehrgang der eigenen Laufbahn dienen kann. Der Austausch mit ehemaligen Absolventen und die Recherche in Online-Foren sind dabei hilfreich. Und es sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden, wie die Einrichtung profitieren könnte, etwa durch eine neu geschaffene Position als interner Rechtsberater.
Weiterbildung ist ein Sprungbrett für Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialberufe und eine Möglichkeit, in Führungspositionen zu gelangen. Die Chancen sind zahlreich: So ist die staatliche Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung deutlich verbessert worden – etwa durch die Weiterbildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit oder individuelle Finanzierungsprogramme der einzelnen Bundesländer.
Bezahlt werden muss die Weiterbildung ansonsten entweder selbst, oder man bittet den Arbeitgeber um die entsprechende Förderung. Manche Träger verlangen sogar die regelmäßige Weiterbildung des Personals. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer das Vorhaben unterstützen, etwa durch bezahlte Freistellung vom Dienst. Die kann auf Anfrage auch dann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer selbst den Wunsch äußert, sich in einem bestimmten Bereich schulen zu lassen – denn die Einrichtung kann ja potentiell davon profitieren.
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